Hamburg. Hamburg hat seit 2015 fast 36 Millionen Euro für externe Beratungen ausgegeben. Besonderes Augenmerk verdienen die Werbekampagnen.

Es spricht grundsätzlich nichts dagegen­, dass Behörden Gutachten, Expertisen und Untersuchungen an externe­ Fachleute wie Unternehmens­berater, Architekten oder Rechtsanwälte vergeben. Schließlich können auch Senatoren­ und Amtsleiter durch Expertenrat schlauer werden, was sich auf die Qualität politischer Entscheidungen im Prinzip nur günstig auswirken kann. Und der „Blick von außen“ soll bisweilen ja auch mancher Betriebsblindheit wirksam begegnen.

Wenn der Senat jetzt in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschafts-Fraktionschefs André Trepoll angibt, seit 2015 knapp 36 Millionen Euro für „Kampagnen, Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte, Beratungsleistungen oder Ähnliches“ ausgegeben zu haben, so wirkt die Summe zunächst einmal angesichts jährlicher Gesamtausgaben von knapp 16 Milliarden Euro im Rahmen des Landeshaushalts gering. Das bleibt auch noch so, wenn man berücksichtigt, dass der Senat nur Gutachten mit einem Budget von mehr als 50.000 Euro angeführt hat, kleinere Aufträge also gar nicht erfasst worden sind.

Besorgniserregend ist allerdings, dass die häufigsten Gründe für die Hinzuziehung der Experten von außen das fehlende Fachwissen in der jeweiligen Behörde und die zu knappen personellen Ressourcen sind. Die Kombination beider Problemlagen sticht vor allem in der Stadtentwicklungs-, der Umwelt- sowie der Wirtschafts- und Verkehrsbehörde ins Auge.

Hat etwa Personalabbau dazu geführt, dass eine Behörde nicht mehr ihren Aufgaben in dem erforderlichen Maße nachkommen kann? Das wäre sträflich. Oder hat sich das Spektrum der Tätigkeiten und die Komplexität der Themen so erweitert, dass mit dem vorhandenen Personal nicht mehr alles bearbeitet werden kann? Auch das wäre im Sinne der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung nicht zu akzeptieren. Hier kann der Kernbereich staatlichen Handelns schnell berührt sein. Die Unabhängigkeit der Exekutive ist spätestens dann eingeschränkt oder gar gefährdet, wenn zudem auch noch die Kompetenz fehlt, die Ergebnisse der Gutachten fachlich zu bewerten.

Der Senat sollte also in eigenem Interesse – und dem der Steuerzahler ohnehin – prüfen, inwieweit die Aus­lagerung von Untersuchungen und Expertisen unter diesen Gesichtspunkten wirklich notwendig war. Dazu zählt die Frage der Wirtschaftlichkeit: Wurden auf diesem Weg eventuell sogar Mehrausgaben vermieden?

Zweitens: So erfreulich die Transparenz hinsichtlich der Aufträge und Kosten ist, es fehlt die Analyse der Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit des Expertenrats im Einzelfall. Zweifel sind denn auch gelegentlich angebracht: Die Studie einer Unternehmensberatungsfirma zur „Einführung eines 360-Grad-Feedbacks für Amts- und Dezernatsleitungen“ – Ziel ist die Verbesserung der Führungs- und Managementqualitäten von 80 Top-Beamten – kostete satte 106.000 Euro.

Besonderes Augenmerk verdienen die Werbekampagnen, die der rot- grüne­ Senat zur Durchsetzung seiner Politik in Auftrag gegeben hat. Für insgesamt 3,9 Millionen Euro will die Verkehrsbehörde 2019 eine Marketingkampagne zur Stärkung des Rad­verkehrs und der Lebensqualität in Hamburg starten. So wünschenswert das Ziel ist, drängt sich hier der Verdacht auf, dass der Senat mit den Mitteln der Werbung eine politisch aufgeheizte Debatte beeinflussen will. Dazu sind Steuermittel nicht vorgesehen.

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