Kampf um Bundesligalizenz geht in die dritte Instanz – und könnte eine Fortsetzung finden

Hamburg. Entspannte Pfingsten hatte Thomas Summerer nicht gerade. Während andere die warmen Feiertage genossen, brütete der Rechtsanwalt der Münchner Kanzlei Nachmann über der Entscheidung, mit der die Handball-Bundesliga den Lizenzantrag des HSV Hamburg auch in zweiter Instanz abgelehnt hatte. Das Ergebnis der Recherchen, das Summerer am Dienstagabend seinem Mandanten übermittelte, lässt immerhin hoffen, dass die Arbeit nicht umsonst gewesen ist.

„Wir haben alle Unterlagen geprüft und triftige Ansatzpunkte gefunden, um die Lizenzverweigerung vor dem Schiedsgericht der Handball-Bundesliga aus den Angeln zu heben“, sagte Summerer dem Abendblatt. Dies betreffe sowohl inhaltliche als auch formale Fragen. Man sei daher verhalten optimistisch, in dem Verfahren in dritter Instanz das Spielrecht für die kommende Saison zu erstreiten. Die Hoffnung gründet sich offenbar darauf, dass die Liga die Möglichkeit, eine Lizenz unter Bedingungen zu erteilen, nicht ausreichend geprüft haben könnte.

Der Einspruch muss bis Donnerstag erhoben werden. Zwar glaubt beim ehemaligen deutschen Meister und Champions-League-Sieger kaum noch jemand an den Klassenerhalt. Trotzdem wird das Präsidium alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, schon um sich nicht möglichen Schadenersatzforderungen der Gläubiger auszusetzen.

Sollte sich das Schiedsgericht dem einstimmigen Urteil von Gutachterausschuss, Lizenzierungskommission und Präsidium der Bundesliga anschließen, würde der HSV in die Dritte Liga herabgestuft. Eine Meldung für die Spielklasse hat der Verein fristgerecht abgegeben. Ob man eine konkurrenzfähige Mannschaft aufbieten kann, ist allerdings fraglich. Die meisten Spielerverträge gelten nur für die Bundesliga. Eine Spielgemeinschaft in der Zweiten Bundesliga, wie sie von Aufsteiger SV Henstedt-Ulzburg ins Gespräch gebracht hat, wird vom HSV abgelehnt.

Insolvenz könnte die Entscheidung überflüssig machen

„Wir wünschen uns eine baldige Verhandlung, damit der HSV Planungssicherheit hat“, sagte Summerer. Allerdings könnte sich die Entscheidung bis Ende Juni hinauszögern. Ob damit der juristische Kampf um die Lizenz beendet ist, bleibt abzuwarten. Summerer schließt eine zivilrechtliche Klage nicht aus: „Wenn man gute Argumente hat, ist auch der Weg vor ein ordentliches Gericht gangbar. Vor dem Urteil des Schiedsgerichts werden wir diesbezüglich aber keine Einschätzung abgeben.“

Vielleicht wird es auch gar nicht zu einer Entscheidung kommen. Denn der Spielbetriebsgesellschaft droht akut die Insolvenz und dem Verein damit der Zwangsabstieg in die Dritte Liga. Rechnungen und Gehälter können seit Wochen nicht gezahlt werden. Darüber wurden Hauptgesellschafter Matthias Rudolph und sein Bruder, der zurückgetretene Präsident, Mäzen und Hauptgläubiger Andreas, per E-Mail informiert. Ihre Macht über den HSV wäre im Fall einer Insolvenz verloren.