Wegen einer unberechtigten Zeitstrafe gegen Blazenko Lackovic beim 30:30 in Lübbecke will der HSV gegen die Wertung Einspruch einlegen.

Hamburg. Wie die heutige Übungseinheit der HSV-Handballer verlaufen könnte, wusste Trainer Martin Schwalb noch nicht zu sagen. Nachzuarbeiten gäbe es einiges nach dem 30:30 beim TuS N-Lübbecke am Dienstag. Aber wie, wenn die Spieler gar nicht zur Verfügung stehen? Mindestens fünf werden heute statt der Volksbank-Arena einen Arzt, Physiotherapeuten oder Osteopathen aufsuchen. "Ein Teufelskreis", stöhnt Schwalb.

Mehr als vollen Einsatz konnte der Trainer des Tabellenführers der Mannschaft nicht bescheinigen: "Wir haben keine gute Phase, einige sind verletzt, andere nicht auf der Höhe ihres Könnens." So sei zu erklären, dass wie schon beim 27:28 gegen Montpellier die Durchschlagskraft fehle und Abläufe ins Stocken gerieten. Schwalbs wichtigster Verbündeter auf dem Weg der Besserung könnte der Faktor Zeit werden: Auf das Spiel beim schwedischen Meister Sävehof (Sa, 16.20 Uhr/Eurosport) folgen sieben spielfreie Tage. Die Pause könnte auf die müden Muskeln heilsamer wirken als Massagekniffe.

Noch aber gibt der HSV den Punkt aus Lübbecke nicht verloren. Spätestens morgen soll fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt werden. Stein des Anstoßes ist eine Zweiminutenstrafe gegen Blazenko Lackovic. Ihn hatte Schwalb bei einer 24:23-Führung in der 46. Minute eingewechselt, obwohl er noch nicht auf dem Spielberichtsbogen vermerkt war. Das Regelwerk sieht für diesen Fall lediglich eine Gelbe Karte gegen die Bank vor.

Lübbecke hatte in Überzahl ausgeglichen. Sollte das Bundessportgericht den Regelverstoß wie Schwalb ("Sonst hätten wir gewonnen") als spielentscheidend einstufen, müsste die Partie wiederholt werden - sofern Lübbecke nicht in Berufung geht.

Unterdessen wurde der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Uwe Wolf als Vorsitzender des Aufsichtsrats im Amt bestätigt. Das Kontrollgremium stimmte zudem der von Präsident und Geschäftsführer Andreas Rudolph angestrebten Aufstockung seiner Anteile an der Spielbetriebsgesellschaft auf 74,9 Prozent zu. Die Entscheidung fällt die Mitgliederversammlung.