Transfersperre

Wie Kölns Transferbann den Paqarada-Wechsel beeinflusst

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Rupert Fabig
Leart Paqarada gilt als bester Linksverteidiger der Zweiten Liga.

Leart Paqarada gilt als bester Linksverteidiger der Zweiten Liga.

Foto: Witters

Die Fifa verurteilt den Bundesligisten dazu, ein Jahr lange keine Spieler zu verpflichten. Dies betrifft auch St. Paulis Kapitän.

Hamburg. Der Weltverband Fifa hat Bundesligist 1. FC Köln mit einem empfindlichen Transferbann belegt. Grund hierfür ist der Transfer des 17 Jahre alten Slowenens Cuber Potocnik, der im Januar 2022 ablösefrei nach Köln gewechselt war.

Sofern das Urteil rechtsmäßig bleibt, könnte dies auch Auswirkungen auf den geplanten Wechsel von Leart Paqarada, dem Kapitän des FC St. Pauli, in seine Heimatstadt haben. Der Vertrag des 28-Jährigen beim Kiezclub läuft zum Saisonende aus. Im Januar war der Transfer nach Köln verkündet worden.

Als Sanktionen müssen die Rheinländer eine Geldstrafe von 54.000 Euro an Potocniks Ex-Club Olimpija Ljubljana überweisen, der betreffende Spieler wird für vier Monate gesperrt, und – weitaus schwerwiegender: In den kommenden zwei Transferperioden soll es den Kölnern untersagt sein, Spieler zu verpflichten.

1. FC Köln darf zwei Transferperioden keine Spieler verpflichten

Exakt heißt es im Regeltext des Weltverbands: „Der Verein darf für zwei aufeinanderfolgende vollständige Registrierungszeiträume keine neuen Spieler auf nationaler oder internationaler Ebene registrieren. Der Verein kann erst ab der nächsten Registrierungsperiode, die auf die vollständige Verbüßung der betreffenden sportlichen Sanktion folgt, neue Spieler im In- oder Ausland registrieren lassen.“

Rund um das Urteil gibt es jedoch einige Ungeklärtheiten. Begonnen damit, ob es überhaupt die Profiabteilung des 1. FC Köln betrifft oder lediglich das Nachwuchsleistungszentrum. Da dieses allerdings, ebenso wie die Profis, U 21, U 19 und U 17, in die ausgegliederte 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA integriert ist, ist davon auszugehen.

1. FC Köln wird das Urteil wahrscheinlich vor dem Sportgerichtshof CAS anfechten

Bislang steht eine Stellungnahme des Clubs aus, mit dieser ist am Mittwochabend jedoch noch zu rechnen. Es gilt als sicher, dass der dreifache deutsche Meister vor den internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen wird, um Einspruch einzulegen. Hierfür gilt eine Frist von 21 Tagen.

Am wahrscheinlichsten ist dann, dass das Urteil zu einer Geldstrafe revidiert wird. Bei ähnlichen Vergehen anderer Vereinen war dies zuletzt zumeist der Fall. Der FC Chelsea beispielsweise, der 2019 wegen 29 Verstößen zu einer Transfersperre von einem Jahr verurteilt worden war, konnte eine Halbierung erwirken. Manchester City, Real und Atlético Madrid erreichten Aufschiebungen und Aufhebungen.

Dann könnte auch Paqarada, dessen Management sich am Mittwoch auf Anfrage ohne vorherige juristische Konsultation nicht äußern wollte, aufatmen.

Was geschieht ab Sommer mit St. Paulis Leart Paqarada?

Sollte das Urteil bestehen bleiben, ist die Sachlage komplexer. Möglichkeit eins: Da Paqaradas Vertrag bei St. Pauli am 30. Juni ausläuft, käme er nicht "von einem anderen Verein". Außerdem wurde die Vereinbarung mit ihm schon vor "Zustellung der vorliegenden Entscheidung" getroffen. Zudem ist die Registrierung über das Transfer-Online-Registrierungssystem (TOR) der Deutschen Fußball Liga schon ein halbes Jahr vor Vertragsende möglich. Dementsprechend könnte der Linksverteidiger bereits registriert sein.

Möglichkeit zwei: Die Fifa legt den 1. Juli als Zeitpunkt der Registrierung zugrunde. Dann würde Paqarada als neuer Spieler gelten, der eben nicht registriert werden könnte. Nach derzeitigem Kenntnisstand keine wahrscheinliche Option, weswegen sich weder der FC St. Pauli, noch andere Vereine wieder ernsthaft mit Vertragsgesprächen mit Paqarada befassen.

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