Hamburg. Das Oberlandesgericht Hamburg hat den FC St. Pauli und dessen Vermarkter Upsolut noch einmal zu einer außergerichtlichen Einigung aufgefordert. Am Donnerstag trafen sich beide Parteien im Streit um die Lizenzen an Fanartikeln des Clubs zur Verhandlung. Das Gericht bekräftigte erneut, die Laufzeit des Vertrages solle verkürzt werden. „Dabei geht der Senat momentan davon aus, dass eine zehnjährige Laufzeit eher angemessen ist, und bei Beendigung eine Schadensersatzpflicht seitens des FC St. Pauli entfällt“, erklärte St. Paulis Vizepräsident Dr. Gernot Stenger.

Der bestehende Vertrag zwischen St. Pauli und Upsolut, der dem Vermarkter seit 2004 90 Prozent der Merchandisingrechte zusagt, läuft bis 2034. St. Pauli erhält die Rechte zudem nur bei einer Zahlung in Höhe der Erlöse der vorangegangenen 36 Monate zurück. Außerdem war dem Verein untersagt worden, eigene Produktlinien auf den Markt zu bringen. Durch eine Verkürzung der Laufzeit kann der Club mittelfristig auf zusätzliche Einnahmen in Millionenhöhe aus Fanartikelverkäufen hoffen. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, will das Gericht am 7. November ein Urteil sprechen.