St. Pauli und Vermarkter Upsolut haben Differenzen. Verein wartet neun Wochen auf Urteilsbegründung und zieht im Rechtestreit vor das OLG.

Hamburg. Es war am 15. Oktober, als der FC St. Pauli beim Landgericht Hamburg eine Feststellungsklage einreichte, um den Vertrag zwischen Verein und Vermarkter Upsolut prüfen zu lassen, nachdem ein in Auftrag gegebenes Gutachten zum Ergebnis gekommen war, dass die Vereinbarung, die der Agentur mindestens bis zum Jahr 2034 90 Prozent der Merchandising-Rechte zuschreibt, gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoße, sittenwidrig und somit unwirksam sei. Zudem sollte geprüft werden, worauf genau sich der Kontrakt beziehe. Sollte die Bindungswirkung nur für Vereinswappen und Totenkopf gelten, wäre es dem Kiezklub möglich, eigene Produktlinien zu steuern. Abgeschlossen ist der Vorgang noch nicht. Was alle Beteiligten verwundert, denn die Klage stammt vom 15. Oktober des Jahres 2009.

Erst mehr als ein Jahr später kam es am 22. Oktober 2010 zur Verhandlung, ehe die Zivilkammer 15 nach mehreren Aufschüben am 6. Januar 2011 dann das Urteil verkündete und den Vertrag für rechtmäßig erklärte. Seitdem warten beide Parteien auf die Begründung. Wie üblich wurde der Richterspruch telefonisch abgefragt, schriftlich aber hat weder Upsolut noch St. Pauli etwas vorliegen, obwohl die Urteilsbegründung laut Zivilprozessordnung schon zum Zeitpunkt der Verkündung hätte abgefasst sein müssen. Neun Wochen Zeitverzug, der Raum für Spekulationen lässt und auf Vereinsseite die Hoffnung schürt, dass das Gericht sein eigenes Urteil überdenkt. Zwar wollte weder der Klub noch Upsolut den Vorgang kommentieren, Verwunderung aber herrscht in beiden Lagern. Nach Abendblatt-Informationen hat der FC St. Pauli in der vergangenen Woche ohne Kenntnis der Begründung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt, wohl auch, um den nur zäh voranschreitenden Verlauf zu beschleunigen. Insgesamt sind mittlerweile eineinhalb Jahre vergangen.

Die Grundlage des Streits ist noch viel älter. Im Jahr 2000 hatte Upsolut dem in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Klub ein Darlehen von 2,6 Millionen Mark gegeben und im Gegenzug 50 Prozent der Vermarktungs- und 50 Prozent der Merchandisingrechte erhalten. Vier Jahre später holte sich St. Pauli die Sponsoringrechte zurück, trat dafür aber weitere 40 Prozent der Merchandisingrechte ab. St. Pauli erhält eine Lizenzgebühr von 20 Prozent vor Steuern und abzüglich aller Betriebskosten. Der Vertrag ist für den Klub erst in 23 Jahren gegen eine Zahlung des Gewinns der letzten drei Jahre kündbar. Ansonsten verlängert er sich um weitere 20 Jahre.