Kiezklub darf keine eigenen Produktlinien auf den Markt bringen

Hamburg. Die Rückrunde in der Fußball-Bundesliga beginnt für den FC St. Pauli erst in acht Tagen mit der Partie gegen den SC Freiburg, doch schon jetzt musste der Kiezklub die erste bittere Niederlage des Jahres 2011 hinnehmen. Das Landgericht Hamburg wies gestern die Klage St. Paulis im Streit mit Vermarkter Upsolut ab. "Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die von den beiden Parteien geschlossenen streitigen Verträge wirksam, das heißt insbesondere nicht sitten- oder wettbewerbswidrig, sind", erklärte Justizsprecher Conrad Müller-Horn.

Ausgangspunkt des Streits ist ein Vertrag über die lukrativen Merchandisingrechte am FC St. Pauli. Im Jahr 2000 hatte Upsolut dem in Schwierigkeiten steckenden Klub ein Darlehen von 2,6 Millionen Mark gegeben und im Gegenzug 50 Prozent der Vermarktungs- und 50 Prozent der Merchandisingrechte erhalten. Vier Jahre später holte sich St. Pauli Teile der Vermarktungsrechte zurück, trat dafür aber weitere Merchandisingrechte an Upsolut ab. Der Vermarkter hält dort seitdem gemeinsam mit der Textilfirma Miles 90 Prozent, muss St. Pauli aber eine Lizenzgebühr von 20 Prozent vor Steuern und abzüglich Betriebskosten zahlen. Pro Jahr macht die gemeinsame GmbH und Co. KG mit den Fanartikeln mehrere Millionen Euro Umsatz. Der Vertrag läuft bis 2034 und ist für den Klub dann gegen eine Zahlung des Gewinns der letzten drei Jahre kündbar. Ansonsten verlängert er sich um weitere 20 Jahre.

Vertragslänge und Verlängerungsklausel waren es, in denen der Verein die Chance für eine Unwirksamkeit gesehen hatte. Diese bleiben nun bestehen. Auch eigene Produktlinien sind St. Pauli nicht erlaubt. Der Klub hatte neben der Rechtmäßigkeit des Vertrages prüfen lassen, worauf dieser sich genau bezieht. Hätte die Bindungswirkung nur für Vereinswappen und Totenkopf gegolten, wäre beispielsweise eine eigene, bereits geplante "Millerntor-Stadion"-Kollektion möglich gewesen.

"Wir warten erst mal die schriftliche Urteilsbegründung ab", sagte St. Paulis Vizepräsident Gernot Stenger zur Entscheidung des Landgerichts. "Wir sind nicht davon ausgegangen, dass das Verfahren schon in der ersten Instanz für oder gegen uns endet." Michael Hinz, Geschäftsführer der Upsolut Merchandising GmbH, erklärte nur, er sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Sollte St. Pauli in Berufung gehen, wäre das Oberlandesgericht Hamburg zuständig.