Hamburg. Der FC St. Pauli darf für die Zweitligapartie gegen Hansa Rostock am 22. April keine Eintrittskarten an Gästefans verkaufen. Das Hamburger Verwaltungsgericht bestätigte in einem Eilverfahren eine Verfügung der Polizei, gegen die der Verein geklagt hatte. Selbst ein massiver Einsatz von Sicherheitskräften bei der Fanüberwachung vor, während und nach dem Spiel könne voraussichtlich gewalttätige Ausschreitungen der rivalisierenden Gruppen nicht verhindern, hieß es in der Begründung.

"Es liegt im Bereich des Möglichen, dass wir in die nächste Instanz gehen. Es ist ein einschneidendes Urteil für den deutschen Fußball", sagte St. Paulis Pressesprecher Christian Bönig. Beschwerde können die Hamburger nun beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Einnahmeverluste drohen im Falle einer erneuten Bestätigung kaum: St. Pauli dürfte die 2500 Tickets an die eigenen Anhänger weitergeben.