Berufungsverhandlung im Fall des Kassenrollenwurfs

Hamburg. Der FC St. Pauli steht wieder vor Gericht. Nachdem Vizepräsident Gernot Stenger, Sportchef Helmut Schulte und Pressesprecher Christian Bönig den Verein im Fall des Kassenrollenwurfs bereits am 27. Februar vor dem DFB-Sportgericht vertraten, reist das Trio in der kommenden Woche erneut nach Frankfurt am Main. Am Donnerstag kommt es zum Berufungstermin vor dem DFB-Bundesgericht.

Verhandelt wird der Vorfall vom 19. Dezember 2011, als der St.-Pauli-Fan Martin R. in der 48. Minute des Heimspiels gegen Eintracht Frankfurt von der Südtribüne eine Kassenbonrolle geworfen hatte, die sich versehentlich nicht abrollte und nur deshalb den Frankfurter Mannschaftskapitän Pirmin Schwegler auf dem Spielfeld am Kopf treffen konnte. Obwohl das Sportgericht den Strafantrag des Kontrollausschusses abgemildert und den Ausschluss aller Stehplatzzuschauer auf die beiden Kopftribünen des Millerntor-Stadions reduziert hatte, legten die Hamburger auch unter dem Druck der eigenen Fans Rechtsmittel ein. Eine Kollektivstrafe könne in diesem speziellen Fall nicht akzeptiert werden, so der Tenor der Vereinsvertreter, die weiter "eine Geldstrafe im überschaubaren Rahmen" anstreben. Es ist weniger die erwartete Mindereinnahme von etwa 60 000 Euro, die die Verantwortlichen weiter den juristischen Weg beschreiten lässt, zumal der Großteil der Karteninhaber wohl ohnehin keine Regressansprüche geltend machen würde. Es geht dem FC St. Pauli um das Prinzip, nicht 5800 Fans für das unbewusste Fehlverhalten eines Einzelnen in Sippenhaft zu nehmen. Und so werden nun noch einmal Zeit, Kraft sowie eine Berufungsgebühr von 500 Euro investiert, um im Sinne des Vereins recht zu bekommen.

Sollte das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts allerdings bestätigen und der Verein auf das Einlegen weiterer Rechtsmittel verzichten, würde die Strafe bereits beim folgenden Heimspiel am 10. April, 17.30 Uhr, gegen Union Berlin wirksam werden. Die Statuten des DFB lassen keinen Spielraum zu. Solange nicht explizit anders formuliert, bezieht sich ein rechtskräftiges Urteil stets auf das nächste Heimspiel.

In der Theorie könnte der Zweitligavierte aber auch den weiteren Gang durch die Instanzen antreten und den Internationalen Sportgerichtshof Cas in Lausanne anrufen. Möglich wäre zuvor auch noch eine Klärung vor dem Ständigen Schiedsgericht von DFB und Ligaverband DFL.