Ex-HSV-Vorstand

Thomas Wüstefeld: Prozess um insolvente Firma geplatzt

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Zivilprozess um eine insolvente Firma des früheren HSV-Finanzvorstand Thomas Wüstefeld: Der Termin vor dem Hamburger Landgericht platzte.

Zivilprozess um eine insolvente Firma des früheren HSV-Finanzvorstand Thomas Wüstefeld: Der Termin vor dem Hamburger Landgericht platzte.

Foto: dpa

Anwalt des Unternehmers offenbar kurzfristig erkrankt. Was Thomas Wüstefeld sagt und warum es trotzdem ein Urteil gibt.

Hamburg. Die Uhr schlägt 11, der Beklagte und sein Anwalt sind nicht erschienen. Ratlosigkeit bei der Vorsitzenden Richterin im Zivilprozess um eine insolvente Firma vor dem Hamburger Landgericht. Die Kläger wissen auch nicht wirklich weiter. Der Termin muss platzen. Doch so einfach wird der Unternehmer und zurückgetretene HSV-Finanzvorstand Thomas Wüstefeld dieses Aktenzeichen 415 HKO 44/21 nicht los.

Das Gericht wird ein Säumnisurteil sprechen, das nicht gut ausgehen dürfte für Wüstefeld, dessen Anwalt am Dienstagmorgen aufgrund eines grippalen Infekts nicht kam und für den es selbst keinen Sinn ergab, ohne juristischen Beistand der Ladung zu folgen.

Die Nachricht über den Ausfall des Anwalts hatte die Kläger so halb in einer warnenden Ankündigung am Vorabend und die Geschäftsstelle des Gerichtes offenbar nicht rechtzeitig erreicht oder war von dort vor Eröffnung des Termins nicht weitergegeben worden. Ein Attest lag dem Gericht am Morgen nicht vor.

Thomas Wüstefeld: Prozess um insolvente bioTECgroup

Wüstefeld sagte dem Abendblatt, gegen das Säumnisurteil werde er Einspruch einlegen. Es wird vermutlich so ausgehen wie das Teil-Vorbehaltsurteil um die insolvente Firma bioTECgroup. Darin wird dem Kläger, der Firma eines niedersächsischen Unternehmers, zugestanden, von Wüstefeld 275.000 Euro plus Zinsen einzufordern.

Wüstefeld und der Unternehmer hatten die bioTECgroup gemeinsam betrieben, sich aber offenbar zerstritten. Der Unternehmer, dem zahlreiche Gastronomie-Firmen mit einer vierstelligen Mitarbeiterzahl gehören, wirft Wüstefeld vor, gegen den Gesellschaftervertrag der bioTECgroup verstoßen zu haben.

Wüstefeld sieht sich von seinem früheren Partner „arglistig getäuscht“. Dennoch glaubt der Hamburger Unternehmer, dass eine außergerichtliche Einigung nach wie vor möglich sei, wie er dem Abendblatt sagte.

Teil-Urteil: Kläger erhält 275.000 Euro von Wüstefeld

Da schon die Kommunikation um den Hauptsache-Termin am Dienstag entgleist ist, scheint das für außenstehende Beobachter schwierig nachzuvollziehen. Die Kläger wollten sich nicht äußern. Sie scheinen jedoch mehr als willens, die sechsstellige Summe von Wüstefeld einzutreiben.

Der jedoch bleibt optimistisch, nicht nur hier juristisch erfolgreich zu sein, sondern auch die beiden Anzeigen wegen Betrugs und Untreue zu Fall zu bringen, deretwegen die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen gegen ihn aufgenommen hat.

( ryb )

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