Hamburg. An diesem Montag entscheidet das Hamburger Arbeitsgericht, welches Gericht für die seit Monaten andauernden juristischen Streitigkeiten zwischen dem HSV und Ex-Sportchef Oliver Kreuzer überhaupt zuständig ist. Der Hintergrund: Nachdem die HSV-Anwälte zunächst zwei Termine beim Arbeitsgericht kurzfristig abgesagt hatten, stellten die HSV-Juristen der Kanzlei Heuking im Dezember den Antrag, den Fall vor dem Landgericht zu verhandeln. Möglicherweise soll der im Sommer geschasste Kreuzer mit einer Verzögerungstaktik mürbe gemacht werden. Sollte das Arbeitsgericht zu dem Schluss kommen, dass von nun an das Landgericht zuständig ist, wäre eine gütliche Einigung unwahrscheinlich. Kreuzer wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.