Hamburg. Noch bevor die neue Saison begonnen hat, setzte es für den HSV eine empfindliche Niederlage. Das Spielfeld war am vergangenen Donnerstag aber nicht der Rasen, sondern der Gerichtssaal. So sprach das Oberlandesgericht Hamburg nach einem erstinstanzlichen Sieg des HSV vor drei Jahren dem Internet-Ticketanbieter Seatwave in zweiter Instanz Recht zu.

Ursprünglich hatte der HSV gegen das Internetunternehmen 2009 Klage eingereicht, weil der Verein erreichen wollte, dass Seatwave keine Karten mehr für Heimspiele verkaufen sollte. Es war ein Musterprozess, der in der Branche mit Interesse verfolgt wurde. Nachdem der HSV zunächst in erster Instanz gewonnen hatte, sich dann aber auf die umstrittene Zusammenarbeit mit Seatwave-Konkurrent Viagogo einließ, war die Niederlage in zweiter Instanz programmiert. Ein Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen des HSV gegen Ticketanbieter ist allerdings noch nicht absehbar, da noch das Urteil der Schadenersatzklage Viagogos aussteht. Fortsetzung folgt ...