4133 Stimmen für die Petition gesammelt - Prüfung steht aus

Hamburg. Wann haben in einer der größten HSV-Krisen aller Zeiten die Mitglieder das Wort? Seit einigen Tagen versuchen Nutzer des HSV-Forums ( www.hsv-forum.de ) im Internet Stimmen zu sammeln, um eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Bis zum gestrigen Abend hatten 4133 Personen den Antrag unterzeichnet. 5250, also zehn Prozent der stimmberechtigten Vereinsmitglieder, sind notwendig.

"Die Handlungsfähigkeit der geschäftsführenden Organe wird durch die nicht vorhandene und damit vereinsschädigende Einheit im Aufsichtsrat nicht mehr gewährleistet" heißt es in der Begründung der Petition, die federführend von HSV-Mitglied Fernando Santos Silva ins Internet gestellt wurde. Und weiter: "Die Nichtverlängerung der Verträge von Bernd Hoffmann und Katja Kraus bedeutet einen herben Rückschlag für die sportliche und wirtschaftliche Situation und Kompetenz des HSV."

Sollte die nötige Anzahl der Stimmberechtigten (stimmberechtigt sind die Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und länger als sechs Monate im Verein Mitglied sind) zusammenkommen, müsste der HSV binnen drei Wochen nach Antragstellung zur Versammlung einberufen. Noch steht allerdings eine genaue Prüfung der Datensätze aus. Zum jetzigen Zeitpunkt ist also ungewiss, wie viele HSV-Mitglieder tatsächlich den Antrag unterstützen.

Ein Antrag auf Abwahl eines Aufsichtsrats oder mehrerer Kontrolleure fehlt allerdings in der Petition. Sollte sich eine Gruppe HSV-Mitglieder entscheiden, für den Verbleib von Hoffmann und Kraus kämpfen zu wollen, indem der amtierende Aufsichtsrat gestürzt wird, müssten zehn Prozent aller Mitglieder (7000) einen begründeten Antrag unterschreiben. Zudem müssten dann bei einer Versammlung zwei Drittel der Anwesenden diesem Antrag zustimmen.

Diese Sitzung müsste laut Satzung umgehend einberufen werden, "soweit nicht schon eine Mitgliederversammlung in den nachfolgenden drei Monaten beschlossen ist und der Antrag, unter Wahrung der nach dieser Satzung einzuhaltenden Fristen, noch mit auf die diesbezügliche Tagesordnung gesetzt werden kann".

Die betroffenen Aufsichtsratsmitglieder hätten die Gelegenheit zur mündlichen Stellungnahme und Aussprache vor der beschlussfähigen Mitgliederversammlung, die über die Abberufung entscheiden soll.