Nürnberg/Hamburg. Die Fans des 1. FC Nürnberg erhalten für die kommenden beiden Auswärtsspiele in der Bundesliga, darunter auch eine Partie in Hamburg, keine Eintrittskarten für Stehplätze. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag nach dem schwerwiegenden Zwischenfall im Gastspiel beim VfL Bochum am 27. Februar. Damals waren im Nürnberger Fanblock zum Spielbeginn Leuchtkörper und Nebelkerzen entzündet worden, dabei wurden neun Personen zum Teil schwer verletzt. Der 1. FC Nürnberg hat das Urteil umgehend akzeptiert.

Damit bleibt der Nürnberger Stehplatzblock bei den Auswärtsspielen in Freiburg am 17. April und in Hamburg am 1. Mai leer. Einen finanziellen Ausfall müssen Freiburg und der HSV trotzdem nicht befürchten. Der "Club" muss beiden Klubs Schadenersatz in Höhe des entsprechenden Stehplatzkontingents zahlen. Darüber hinaus zahlen die Nürnberger in diesem und im nächsten Jahr jeweils 20 000 Euro an das Jugendamt Nürnberg zur Förderung des örtlichen Fanprojekts. "Der Sanktionswert des Urteils liegt bei etwa 100 000 Euro", erklärte Hans E. Lorenz als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.