Frankfurt/Main. Die Fußball-EM in diesem Sommer ist für die UEFA höchst lukrativ. Der Verband lässt Steuern in Millionenhöhe in Deutschland, nimmt aber auch Milliarden mithilfe des Turniers ein.

Die Europäische Fußball-Union UEFA beziehungsweise ihre Tochtergesellschaften entrichten angesichts der EM im Sommer nach eigenen Angaben Steuern in einer geschätzten Höhe von 65 Millionen Euro in Deutschland. Das teilte ein Sprecher der Euro 2024 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main mit. Das Unternehmen wurde vor der EM von der UEFA und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) als Tochtergesellschaft zur Organisation des Turniers gegründet.

Im gleichen Atemzug erwartet die UEFA durch die EM Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Man wolle einen Großteil in „unzählige Fußballprojekte in allen Nationalverbänden innerhalb eines Vier-Jahres-Zyklus“ investieren, hieß es. Diese Einnahmen fließen dann den Angaben zufolge „ausschließlich an die UEFA-Mitgliedsverbände für Investitionen in Fußball-Entwicklungsprojekte.“

Die UEFA selbst verfügt nach eigenen Angaben über „keine Steuerbefreiung für Aktivitäten in Deutschland“. Allerdings ist der Verband ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in der Schweiz. „Sie unterliegt daher in Deutschland keiner Steuer auf ihre mit der Euro 2024 verbundenen Einnahmen, einschließlich der Einnahmen aus der Kommerzialisierung von Medien, Sponsoring und Lizenzrechten.“ Einer Steuerpflicht unterliege aber die Euro 2024 GmbH, die Körperschaftssteuer und Mehrwertsteuer leiste, sagte der Sprecher.

Steuervergünstigungen im Zuge der EM unklar

Inwieweit es darüber hinaus zu Steuervergünstigungen im Zuge der EM kommt, ist unklar. Eine Befreiung von der Einkommensteuer sei in bestimmten Fällen möglich, teilte das Bundesfinanzministerium mit. „Dafür muss jedoch ein besonderes öffentliches Interesse gegeben sein. Dieses besondere öffentliche Interesse liegt insbesondere bei inländischen Veranstaltungen international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse vor, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet oder auch bei einem inländischen Auftritt einer ausländischen Kulturvereinigung, wenn ihr Auftritt wesentlich aus öffentlichen Mitteln gefördert“, hieß es.

Zum konkreten Fall und dem Umfang einer Steuervergünstigung äußerte sich das Finanzministerium allerdings nicht und führte dazu als Begründung das Steuergeheimnis auf. „Steuervergünstigungen für internationale Sportveranstaltungen in Form von Regierungsgarantien werden allerdings seit Jahren ausgestellt und stellen regelmäßig auch internationale Praxis vieler Staaten dar. Sie werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Rechtslage erteilt.“