In der Spielordnung der Deutschen Fußball Liga (DFL) heißt es zu Spieleinsprüchen und Wiederholungen:

Paragraf 13: (...) Einsprüche gegen die Spielwertung können unter anderem mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden: (...) Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat. Über den Einspruch entscheidet in erster Instanz das Sportgericht, als Berufungsinstanz das Bundesgericht.

Paragraf 14: Wird auf Spielwiederholung gemäß § 17 Nr. 2 c) der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung erkannt, wird die rechtskräftige Entscheidung zur letzten Beurteilung der FIFA vorgelegt.