Frankfurt/Main. Das Sportgericht des DFB plant die Einführung von Bewährungsstrafen sowohl für Fans, zum Beispiel beim Zünden von Pyrotechnik, als auch für rotgesperrte Spieler. Getestet wurde diese Rechtsprechung bereits in der vergangenen Rückrunde, als die Fans von Eintracht Frankfurt nach dem Zünden von Pyrotechnik nicht mit Zuschauerausschluss bestraft, sondern „nur“ unter genaue Beobachtung genommen wurde. Bei Rotsündern wird die neue Regelung bei kurzen Sperren nicht angewandt. Bei Fällen wie dem des ehemaligen HSV-Spieler Paolo Guerrero, der wegen eines Fouls sieben Spiele gesperrt wurde, könnten jedoch drei zur Bewährung ausgesetzt werden.