Karlsruhe. Seine Schuld ist erwiesen, doch der Prozess gegen den Fußball-Wettbetrüger Ante Sapina bleibt ein Dauerthema und muss nun zum Teil neu verhandelt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Das Landgericht Bochum habe nicht geprüft, ob eine Strafmilderung nach der sogenannten Kronzeugenregelung infrage komme. Andererseits müsse zulasten von Sapina nochmals geprüft werden, ob in einigen Fällen statt eines Betrugsversuchs doch ein vollendeter Betrug vorliegt; außerdem müsse geklärt werden, ob der Wettpate im juristischen Sinn als Teil einer Bande gehandelt habe.

Sapina war im Mai vergangenen Jahres zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige Volkswirtschafts-Student hatte gemeinsam mit Komplizen im großen Stil Wetten auf manipulierte Fußballspiele platziert und damit insgesamt 2,3 Millionen Euro eingenommen. Der BGH hob die Urteile gegen Sapina und zwei seiner Komplizen teilweise auf und verwies die Fälle zur neuen Verhandlung zurück an das Landgericht Bochum.

Da der BGH Rechtsfehler sowohl zugunsten als auch zulasten von Sapina beanstandet habe, rechnet Oberstaatsanwalt Peter Ernst nicht damit, dass sich das Strafmaß im Ergebnis wesentlich ändern wird. "Ich vermute, dass es so ähnlich wird", sagte der Anklagevertreter nach der Verkündung. Die Gruppe um Sapina hatte Spieler und Schiedsrichter bestochen, um den Ausgang der Partien zu manipulieren - von Freundschaftsspielen bis hinauf in die Europa League. Die Wetten platzierten sie vor allem bei asiatischen Anbietern.

Sapina, der 2005 wegen seiner Verwicklung in den Wettskandal um den damaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer bereits zu zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden war, und ein Mitbeschuldigter befinden sich derzeit auf freiem Fuß. Von einer Fluchtgefahr wird nicht ausgegangen.