Hamburg. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das einen Kreisliga-Fußballspieler wegen eines rüden Fouls zur Zahlung von 50 000 Euro Schmerzensgeld an seinen danach berufsunfähigen Gegenspieler verpflichtet hatte, wird das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) auf seiner nächsten Sitzung am 5. Dezember beschäftigen. "Wir werden die Konsequenzen des Richterspruchs diskutieren", sagte HFV-Sprecher Carsten Byernetzki, 52, dem Abendblatt.

Der ehemalige Zweitliga-Schiedsrichter erwartet allerdings keine gravierenden Auswirkungen auf den Spielbetrieb im Hamburger Amateurfußball. "Ähnliche Urteile gab es bereits in der Vergangenheit, nur die Höhe des Schadenersatzes hat diesmal eine neue Dimension erreicht." Die Unparteiischen seien bislang angewiesen, bei schweren Verletzungen den Vorgang im Spielbericht nur zu beschreiben, ihn aber nicht zu bewerten. "Schiedsrichter sind nun mal keine Richter, auch wenn die Namengebung anderes vermuten lässt", sagt Byernetzki. Es sei aus der Situation heraus ohnehin sehr schwer zu beurteilen, ob bei einem rücksichtslosen Foulspiel tatsächlich Vorsatz vorliege.

Ähnlich sieht es der Heidelberger Sportrechtler Michael Lehner. Es sei ein Grundproblem, speziell bei zivilrechtlichen Verfahren, dem Verursacher einer schweren Verletzung Absicht nachzuweisen. Ein Schiedsrichterpfiff entscheide nicht über einen Rechtsanspruch, sagt Lehner. Klar ist für ihn aber eines: "Die 'Blutgrätsche' im Fußball ist vorsätzliche Körperverletzung." In diesem Fall "könnte" eine Zahlung vom Verursacher des Regelverstoßes fällig werden, müsse es aber nicht.

Das jetzige Urteil sei "nichts Neues", meinte auch Sportanwalt Christoph Schickhardt. Im Profibereich würden mitunter Krankenkassen, die die Gehälter von verletzten Spielern weiterbezahlen, Ansprüche an den Verursacher schwerer Verletzungen geltend machen - "in Zeiten klammer Kassen immer öfter". Es sei jedoch relativ selten, dass dies mit Erfolg geschehe.

Im vorliegenden Fall hatte das Gericht dem klagenden Fußballer das Schmerzensgeld zugesprochen, weil er von seinem Konkurrenten mit gestrecktem Bein so schwer am Knie verletzt worden war, dass er seinen Beruf als Maler auch zweieinhalb Jahre nach dem Foul nicht mehr ausüben kann.