Hamburg. Das Verbandsgericht des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) hat eine Entscheidung über den Einspruch des SC Victoria gegen die Wertung der 2:3-Niederlage bei Bergedorf 95 in der Oberligapartie vom 3. September vertagt. Die Kammer ordnete bei der gestrigen Verhandlung eine hausinterne Klärung an, ob der HFV vor der Saison ein Anschreiben an die Vereine geschickt hat, in dem die Spielberechtigungsliste zwingend gefordert wurde.

Victoria hatte gegen die Wertung der Partie protestiert, da die Spieler Oliver Ioannou, Andreas Akyol und Alexey Bugrov nicht auf der Spielberechtigungsliste standen. Das HFV-Sportgericht hatte in erster Instanz Bergedorf recht gegeben.