Bochum. Die geständigen Angeklagten im ersten Prozess um den Wettskandal dürfen auf milde Strafen hoffen. Der Vorsitzende Richter Carsten Schwadrat stellte am 19. Verhandlungstag vor dem Bochumer Amtsgericht Haftstrafen deutlich unter fünf Jahren in Aussicht. Allerdings stellte er klar, dass es für die Beschuldigten keine Bewährungsstrafen geben werde. In einer ersten Zwischenbilanz stellte Schwadrat fest, dass nicht alle angeklagten Taten nachzuweisen seien.