Karlsruhe. Der Streit um Stadionverbote für potenzielle Störenfriede geht in die nächste Runde. Ein Fan des FC Bayern München hat Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Der BGH hatte die weitreichenden Rechte der Vereine bestätigt, Hausverbote auszusprechen und mögliche Störer auszuschließen, solange keine Willkür vorliegt. In der Klage sollte ein bundesweites Stadionverbot nach Ausschreitungen im März 2006 in Duisburg für nichtig erklärt werden.