Karlsruhe. Der Schwarzhandel mit Eintrittskarten ist, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereine oder des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zum Trotz, nicht grundsätzlich verboten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach dürfen professionelle Kartenhändler Tickets von Privatpersonen erwerben und dann über Zeitungsanzeigen oder Internetportale überteuert weiterverkaufen.

Untersagt ist es solchen Händlern allerdings, selbst im großen Stil Karten beim Veranstalter zu kaufen, mit der Absicht, diese gewinnbringend weiter zu veräußern.