Erfurt/München. Das Urteil im Strafverfahren gegen den Erfurter Doping-Arzt Mark S. ist rechtskräftig. Laut dem Oberlandesgericht München wurde die Revision zurückgenommen.

Das Urteil gegen den Erfurter Doping-Arzt Mark S. ist rechtskräftig.

In dem Strafverfahren gegen den Mediziner und vier weitere Angeklagte hätten dieser und der weitere Revisionsführer Ansgard S. die Revision zurückgenommen, damit sei das Urteil rechtskräftig, teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit.

Mark S. war wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren.

Ende Januar hatte sein Anwalt Juri Goldstein angekündigt, Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Goldstein sah damals einen "erheblichen Verstoß" gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens. Zum Grund für die Rücknahme der Revision äußerte sich der Anwalt zunächst nicht.

Neben Mark S. wurden auch dessen vier Helfer schuldig gesprochen und zu Haft-, Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Dem Urteil im ersten großen Strafprozess seit Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland im Jahr 2015 wird sportpolitische Bedeutung zugemessen. Es wurde als ein Meilenstein im Kampf gegen Manipulation und Betrug bewertet.

Obwohl die Strafkammer des Landgerichts München II vor einem Monat unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haft von fünfeinhalb Jahren geblieben war, ist mit dem Urteil die Hoffnung auf eine abschreckende Wirkung für Sportler und Betreuer verbunden: Für Dopingvergehen drohen künftig hohe Strafen bis hin zum Gefängnis. Der Fall war unter dem Namen "Operation Aderlass" bekannt geworden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. über mehrere Jahre bei Sportlern Blutdoping durchführte, diese aktiv anwarb und mit dem Betrug auch Geld verdienen wollte. Der Thüringer hatte während der 23 Tage Beweisaufnahme zwar die Taten umfangreich gestanden, aber stets behauptet, dass er die Athleten aus Liebe zum Sport behandelte. "Man kann den Sport mögen und trotzdem gewerbsmäßig arbeiten", entgegnete Richterin Marion Tischler damals in der Urteilsbegründung.

Der Münchner Oberstaatsanwalt Kai Gräber sprach sich im Hinblick auf weitere Dopingprozesse für eine Kronzeugenregelung auch im Sportrecht aus. Die wichtigste Erkenntnis aus dem Urteil gegen Mark S. sei aus seiner Sicht, dass "erfolgreiche Anti-Doping-Arbeit nur über die Strafverfolgungsbehörden geht. Die Verurteilungen waren letztlich nur möglich, weil wir mit den Mitteln, die wir zur Strafverfolgung haben, einschreiten und Beweise sichern konnten. Das ist weder dem Sport noch den Verbänden noch den Medien möglich", sagte der Leiter der Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft in München und Chefermittler in der "Operation Aderlass" in einem Interview von "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten".

"Auch die Operation Aderlass hat gezeigt, dass es ohne Informationen aus der Szene im Sport keine Fälle gibt. Deshalb ist es enorm wichtig, durch eine mögliche Strafmilderung Anreize für potenzielle Mitteiler zu schaffen", betonte Gräber und forderte: "Allerdings ist auch im Sportrecht eine entsprechende Regelung nötig - es bringt nichts, wenn Kronzeugen im Strafprozess mit mildernden Umständen rechnen können, aber für vier Jahre gesperrt werden."

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