Hamburg. Anfang November wurde die Saison bei den Amateuren wegen der Corona-Pandemie unterbrochen. Nun läuft die Zeit davon.

Während die Fußballprofis von Termin zu Termin hetzen, geht bei Amateurinnen und Amateuren, Mädchen und Jungen nichts mehr: Seit Anfang November ruht von der Regionalliga abwärts der Ball. Allein im Hamburger Fußball-Verband sind 3185 Mannschaften vom Corona-Lockdown betroffen.

Der HFV hofft weiterhin, die unterbrochene Saison 2020/21 fortsetzen zu können. Doch nachdem der Lockdown bis Ende Januar verlängert wurde, läuft den Planern die Zeit davon.

Deadline für Lockerungen: 13. Februar

Jetzt hat sich der HFV festgelegt: Soll wenigstens die Hinrunde zu Ende gespielt werden, müssten die Fußballplätze spätestens am 13. Februar wieder geöffnet werden. Dann blieben den Aktiven 14 Tage Trainingszeit, um sich auf einen Neustart des Spielbetriebs am 27./28. Februar vorzubereiten.

Dieses sei der letztmögliche Termin, "um unter den vorhandenen Voraussetzungen unter Corona-Bedingungen mit Hygienekonzepten in allen Altersbereichen eine komplette Hinrunde, die zur Wertung über Auf- und Abstieg entscheiden würde, zu Ende spielen zu können", heißt es in einem offenen Brief, den HFV-Präsident Dirk Fischer am Freitag nach einer Videokonferenz des Präsidiums an seine Vereine verschickte.

"Unser aller Bestreben ist, dass wir alle und vor allem unsere Mädchen und Jungs schnellstmöglich wieder kicken können. Über allen Bemühungen steht aber auch die Verantwortung für die Gesundheit aller unserer Mitglieder", schrieb Fischer.

Sollte der 13. Februar verstreichen, ohne dass ein Mannschaftstraining möglich sei, würde die laufende Spielzeit abgebrochen, ohne dass es im Verantwortungsbereich des Hamburger Verbands Auf- und Absteiger gibt.

Bei Saisonabbruch: Wer spielt 2021/22 im DFB-Pokal?

Bei den überregionalen Ligen obliegt die Entscheidung dem Deutschen Fußball-Bund und dem Norddeutschen Fußball-Verband. Sollte es aus ihren Ligen Absteiger geben, würden diese zur nächsten Saison in den jeweils höchsten Hamburger Staffeln eingruppiert.

Wie mit den Pokalwettbewerben der Männer und Frauen im Fall des Saisonabbruchs verfahren würde, wäre noch zu klären – die Gewinner sind jeweils für den DFB-Pokal qualifiziert. Das HFV-Präsidium will mit den Vereinen am 22. Januar noch einmal über die Situation beraten.

Die aktuellen Corona-Regeln für Hamburg im Überblick

  • Alle Regeln, die im Rahmen der Eindämmungsverordnung bis zum 10. Januar gelten sollten, werden grundsätzlich bis zum 14. Februar verlängert – ein Großteil des Einzelhandels bleibt geschlossen, bestellte Waren dürfen aber abgeholt werden. "Körpernahe Dienstleistungen" wie Friseure, Nagel-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen nicht angeboten werden. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleibt verboten.
  • Kontaktregeln Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Ausnahmen für Kinder gibt es nicht.
  • Die Maskenpflicht wird angepasst: Stoffmasken reichen in den meisten Fällen nicht mehr aus. Stattdessen müssen medizinische Masken (mindestens OP-Masken, auch FFP2- oder KN95-Masken sind möglich) getragen werden. Bis zum 1. Februar gilt eine Übergangsphase, danach werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
  • Kitas und Schulen: Die Präsenzpflicht an den Schulen bleibt aufgehoben, stattdessen soll so weit wie möglich Distanzunterricht gegeben werden. Kinder sollen – wann immer möglich – zu Hause betreut werden. Die Kitas wechseln in die "erweiterte Notbetreuung". Die privat organisierte Kinderbetreuung in Kleingruppen bleibt gestattet.
  • Arbeitgeber sind angehalten, so weit wie möglich ein Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Zusätzlich soll eine neue Bundesverordnung Arbeitgeber dazu verpflichten, Homeoffice anzubieten, so weit das möglich ist. Betriebskantinen dürfen nur öffnen, wenn sie für den Arbeitsablauf zwingend erforderlich sind.
  • Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert über 200 steigen, müsste eine Ausgangsbeschränkung erlassen werden, die den Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um den Wohnort einschränkt. Wie genau diese Regel in Hamburg angewandt würde, ist noch nicht bekannt – der Senat will darüber entscheiden, sollte sich die Inzidenz dem Grenzwert annähern.
  • Senioren- und Pflegeeinrichtungen sollen mehrmals pro Woche Personal und Besucher testen. Das war in Hamburg schon verpflichtend und gilt nun bundesweit.
  • Zwei-Test-Strategie bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten: Ein Corona-Test direkt nach der Einreise ist verpflichtend, die zehntägige Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise durch einen weiteren Test verkürzt werden. Die Kosten für die Tests werden nicht übernommen.