Hamburg. Senat beschließt weitere Lockerungen. Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Fitnessstudios bleiben noch geschlossen.

Der Sport in Hamburg kommt weiter in Bewegung. Am Dienstag hat der Senat eine erneute Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen; es ist die fünfte. Jetzt können vom heutigen Mittwoch an alle öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien wieder genutzt werden, von Einzelsportlern und nun auch von Mannschaften. In Parks und Grünanlagen darf fortan uneingeschränkt trainiert und gespielt werden, sogar in beliebiger Gruppengröße. Tennisspieler, Golfer und Leichtathleten waren schon an den Tagen zuvor wieder auf ihren Anlagen aktiv.

Die behördlichen Bedingungen dafür sind eindeutig und haben sich nicht geändert: Der Sport muss kontaktfrei betrieben werden, der Mindestabstand zwischen den Aktiven 1,5 Meter betragen. Rudelbildung und Händeschütteln à la Hertha-BSC-Profi Salomon Kalou sind untersagt. Teamtraining, wie es derzeit den Fußball-Zweitligaclubs HSV und FC St. Pauli mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet ist, bleibt vorerst verboten – genauso wie der Wettkampfbetrieb. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben.

Sport in geschlossenen Räumen ist wegen der Infektionsgefahr noch verboten

Betreiber, Anbieter und Nutzer von Fitnessstudios, Sporthallen, Schwimmbädern, Pools, Wellnessbereichen und Saunen müssen sich dagegen gedulden. Lockerungen für Sport in geschlossenen Räumen sind wegen der dort befürchteten höheren Infektionsgefahr wohl erst im nächsten Schritt zu erwarten, vermutlich gegen Ende Mai, wenn die Corona-Fallzahlen bis dahin nicht steigen. Umkleidekabinen, Bootshäuser und Duschen dürfen weiter nicht betreten werden, Toiletten sind aber geöffnet.

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    „Die Active City geht wieder an den Start. Die Öffnung der Sportanlagen im Freien für alle Sportarten ist ein großer Schritt, mit dem wir jetzt einen Rahmen schaffen, in dem jeder Sportler und jede Sportlerin wieder aktiv werden kann“, sagte Sportsenator Andy Grote (SPD). „Die jetzt beschlossenen Lockerungen sind aber auch ein großer Vertrauensvorschuss an die Sportlerinnen und Sportler, von denen wir glauben, dass sie Sport und Infektionsschutz zusammenbekommen und dabei mit Rücksicht und Abstand aufeinander aufpassen.“

    Betreiber müssen ein Hygienekonzept erstellen

    Alle Anbieter, Vereine, Verbände, kommerzielle Betreiber, müssen ein Hygienekonzept erstellen und nachweisen können, wie sie mit technischen und organisatorischen Maßnahmen das Infektionsrisiko reduzieren wollen. Alle Sportlerinnen und Sportler sind auf die aktuellen Regeln hinzuweisen. Häufig berührte Gegenstände wie Türgriffe und Trainingsgeräte müssen mehrmals täglich desinfiziert werden. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen die Anlagen nicht betreten.

    Personen-Ansammlungen an öffentlichen Orten sind nur zulässig, „wenn diese im Zusammenhang mit kontaktfrei durchgeführten Bewegungsaktivitäten im Freien stehen“, schreibt die Sportbehörde. Dies könnten zum Beispiel Yoga- oder Fitnesskurse in Parks sein. Gleiches gelte für die sportliche Nutzung von geöffneten öffentlichen oder privaten Anlagen. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl gibt es nicht mehr. Der Mindestabstand muss jedoch eingehalten werden.

    Kaifu-Lodge bietet jetzt ein kleinen Teil ihrer Kurse im Freien an

    Die Eimsbütteler Kaifu-Lodge an der Bundesstraße hat darauf bereits reagiert, bietet jetzt ein kleinen Teil ihrer Kurse im Freien auf der benachbarten Wiese des Kaifu-Freibads an. Die Teilnehmer müssen ihre Matten und ihr Equipment mitbringen, das Hauptgebäude bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Auch der Parkplatz kann nur eingeschränkt genutzt werden, weil die Stellplätze für das benachbarte Krankenhaus frei gehalten werden sollen. Bei Regen fallen die Veranstaltungen aus.

    Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die TSG Bergedorf, mit 11.000 Mitgliedern einer der größten Vereine Hamburgs. Eines der drei am 16. März stillgelegten Fitnessstudios verlegte der Club kurzerhand auf den Parkplatz des TSG-Sportforums am Billwerder Billdeich und überdachte dazu eine Fläche von 375 Quadratmetern.

    Active City: Auf der Bewegungsinsel in Eimsbüttel an der Hagenbeckstraße kann jetzt wieder in größeren Gruppen trainiert werden.
    Active City: Auf der Bewegungsinsel in Eimsbüttel an der Hagenbeckstraße kann jetzt wieder in größeren Gruppen trainiert werden. © Marcelo Hernandez

    Die Ausleihe von Fahrrädern und Booten ist ebenfalls wieder gestattet. Aber auch auf dem Wasser müssen die Distanzen gewahrt bleiben. Rudern ist bisher im Einer möglich, im Achter nicht, in allen anderen Booten, wenn der Abstand zwischen den Athletinnen und Athleten von 1,5 Metern sichergestellt ist. Ein Doppelvierer mit zwei Ruderern wäre dafür ein Modell oder ein Zweier mit Steuermann mit einem Ruderer. Fürs Segeln und Kanufahren gelten dieselben Vorschriften. Bilder, wie sie am vergangenen Wochenende auf den Hamburger Gewässern zu sehen waren, könnten für die Beteiligten teuer werden.

    Bezirkssportanlagen sind von montags bis freitags geöffnet

    Die meisten bezirklichen Sportanlagen sind seit Dienstag geöffnet, aber bisher nur nach dem Schulsport von montags bis freitags von 17 bis 22 Uhr. Am Wochenende bleiben sie noch gesperrt. Freizeitsportler müssen sich vor Ort mit den jeweiligen Vereinen arrangieren. Dazu teilte das Landessportamt dem Abendblatt auf Anfrage mit: „Weiter gilt der Vorrang des Schul- und Vereinssportes auf öffentlichen Plätzen. Eine Nutzung durch vereinsungebundene Freizeitsportler kann nachrangig grundsätzlich erfolgen, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.“

    Wer, wann, was ganz genau darf und was nicht, ist zum Beispiel Beachvolleyball nun mit zwei oder vier Aktiven gestattet, darüber scheint das letzte Wort zwischen Vereinen und Bezirken nicht gesprochen. „Es ist ein dynamischer Prozess, jeden Tag gibt es neue Bestimmungen. Man blickt da im Augenblick nicht mehr ganz durch. Gut ist aber, dass es generell wieder losgeht“, sagte ein Vereinsvertreter dem Abendblatt.

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