Hamburg.

    Die Insolvenz der HSV Handball Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG aus dem Januar 2016 wird die Gerichte wohl weiter beschäftigen. Der Hamburger Insolvenzverwalter Dr. Gideon Böhm hat fristwahrend Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Lübeck eingelegt, das die Klage gegen den früheren HSV-Handball-Präsidenten Andreas Rudolph am 20. Juli „vollumfänglich abgewiesen“ hatte. Böhm hat jetzt einen Monat Zeit zur Begründung – oder kann auf die Berufung verzichten. Nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht Schleswig.

    Hintergrund der Klage ist Rudolphs Verpflichtungserklärung über 2,5 Millionen Euro, ohne die der HSV-Handball die Bundesligalizenz 2015/16 nicht erhalten hätte. Der Ahrensburger Medizintechnikunternehmer hatte garantiert, für die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben aufzukommen. Das Landgericht Lübeck folgte Rudolphs Argumentation, die Leistungen aus der Verpflichtungserklärung mittels Nebenabsprachen erbracht zu haben. Die Forderungen der Gläubiger belaufen sich auf 2.485.645,90 Euro. (HA)