amburg. Nach Rückzug der Berufung wird das Pokalspiel am Dienstag wiederholt

    H„Ein gutes Pokalspiel, in dem der Meiendorfer SV zu Gast bei Freunden sein kann“, wünscht sich Oststeinbeks Pressesprecher Matthias Reß, eine „fair und sportlich ausgetragene Partie“ Meiendorfs Trainer Baris Saglam. Vor dem Wiederholungsspiel der Erstrunden-Begegnung im Oddset-Pokal zwischen Bezirksligist Oststeinbeker SV und Oberligist Meiendorf (morgen, 19.30 Uhr, Meesen) sind gute Worte Trumpf.

    Das 2:1 des OSV vom 20. Juli ist mittlerweile wertlos, die Oststeinbeker zogen vor dem Verbandsgericht des Hamburger Fußball-Verbands (HFV) ihre Berufung zurück. Wie schon zuvor das HFV-Sportgericht stufte auch das Verbandsgericht den Einsatz des OSV-Stürmers Erdinc Örün als rechtswidrig ein. Örün hatte am 16. Juni in der Freizeitliga Rot gesehen, das Sportgericht der Hamburger Freizeit-Fußball-Gemeinschaft (HFFG) sperrte ihn aber nur für die Freizeitliga. HFV-Verbandsrichter Carsten Chrubassik verwies auf Paragraf 30, Absatz 8 der Rechts- und Verfahrensordnung des HFV. Dort heißt es: „Sperren der HFFG und des Betriebssportverbands sowie sonstiger außerordentlicher Mitglieder gelten auch im Spielbetrieb des HFV. Dieses gilt auch für automatische Sperren.“

    Anders als das Sportgericht kreideten Chrubassik und seine Beisitzer dem Bezirksligisten Örüns Einsatz an: „Oststeinbek hätte sich beim HFV erkundigen müssen.“ Chrubassik betonte, das Verbandsgericht neige daher nicht wie das Sportgericht zu einem Wiederholungsspiel, sondern zu einer 3:0-Wertung für den Meiendorfer SV – nur war Meiendorf nicht in Berufung gegangen.

    Daher blieben zwei Möglichkeiten: die Rückverweisung des Falls ans Sportgericht mit der Kenntlichmachung der Rechtsauffassung des Verbandsgerichts oder die Rücknahme der Berufung durch Oststeinbek. Da die Oststeinbeker bei weiteren Verhandlungen ein 0:3 befürchten mussten, gaben sie nach. Meiendorfs Präsident Jens Malcharczik reagierte sportlich auf den verpassten Sieg am grünen Tisch: „Nach unserer schwachen Leistung in der ersten Partie wollten wir ein Wiederholungsspiel als fairste Lösung. Daher sind wir mit dem Ausgang der Verhandlung zufrieden.“

    Zum Kuriosum geriet darin die Aussage des HFFG-Sportgerichtsvorsitzenden Andreas Willwater. Dieser begründete den sportrechtlich nicht legitimierten Freispruch Örüns für den HFV damit, der Spieler habe ihm „leidgetan“. Menschlich rührend berief sich Willwater auf sein gutes Herz. Die logische Nachfrage von Beisitzerin Katja Okun, auf welcher Rechtsgrundlage er bei dieser Entscheidung agiert habe, konnte Willwater nicht mit einem entsprechenden Paragrafen aus den HFFG-Statuten beantworten.