Frankfurt/Main.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Platzverweis gegen Nils Petersen annulliert und der Berufung des Freiburger Stürmers stattgegeben. Die erste Gelbe Karte (64. Minute) im Bundesligaspiel am vergangenen Sonnabend beim FC Schalke 04 (0:2) wurde für unwirksam erklärt und damit gleichzeitig die darauf mitbegründete Gelb-Rote Karte (67.) aufgehoben. Petersen ist nun im Heimspiel gegen Wolfsburg spielberechtigt. „Wir freuen uns für Nils, dass die Sperre annulliert wurde“, sagte Freiburgs Vorstand Jochen Saier: „Jetzt sollte der Fokus wieder auf den sportlichen Aufgaben in der Bundesliga liegen.“

Achim Späth, der Vorsitzende des Gerichts, erklärte: „Die erste Gelbe Karte wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt.“ Es sei nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Petersen dies aber nicht wahrgenommen habe. „Eine solche stille Verwarnung kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein“, sagte Späth.