Hamburg. Mit einer Gesetzesänderung will der Senat dafür sorgen, dass Hamburg attraktiver für Spitzensportler wird.

Bekanntlich dürfen Athleten in olympischen Disziplinen von den Millionengehältern der Fußballer nur träumen. Laut Berechnungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe liegt der durchschnittliche Verdienst bei 700 Euro im Monat. Logisch, dass viele Sportler früh parallel ihre Ausbildung starten. Mit einer am Dienstag angekündigten Gesetzesänderung will der Senat nun dafür sorgen, dass Hamburg attraktiver für diese Spitzensportler wird.

Beschlossen wurde die Einführung einer „Spitzensportlerquote“ für die Vergabe von Studienplätzen für Masterstudiengänge und höhere Fachsemester. Zwei Prozent der Studienplätze im jeweiligen Studiengang, mindestens jedoch ein Studienplatz, fallen unter die Regelung, die seit 2012 zunächst nur für Studienanfänger galt. Die Quote greift bei Sportlern mit Bundeskaderstatus für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) betreute Sportart (Schwimmen, Beachvolleyball, Hockey, Rudern).

Verantwortung für die Athleten

Mehrfach scheiterte in der Vergangenheit ein Wechsel zum Beispiel eines talentierten Hockeyspielers nach Hamburg, weil hier nicht das Studium fortgesetzt werden konnte (begrenzte Zahl an Studienplätzen, Notenschnitt). Das soll künftig nicht mehr passieren. „Mit dieser Förderung liegen wir in Deutschland ganz weit vorne“, unterstrich OSP-Leiterin Ingrid Unkelbach die Bedeutung dieser Maßnahme. Von derzeit 300 Sportlern mit Bundeskaderstatus in Hamburg studieren 70.

„Die Active City Hamburg bietet Sportlerinnen und Sportlern mit der Spitzensportlerquote die Möglichkeit, auf höchstem Niveau zu trainieren und dabei auch ihre berufliche Entwicklung optimal zu planen“, sagte Sportsenator Andy Grote. „Jede Sportkarriere endet irgendwann. Wir tragen gegenüber unseren Athletinnen und Athleten eine Verantwortung, damit sie nach Beendigung ihrer aktiven Zeit beruflich erfolgreich sein können.“

Die Spitzensportlerquote kommt aber nur beim landesinternen Auswahlverfahren zur Anwendung und nicht zum Beispiel bei einer Bewerbung für die Studiengänge Medizin und Pharmazie (bundesweites Vergabefahren).