Bremen. Seit einem Gebührenbescheid für den Großeinsatz im April 2015 streitet Bremen mit der DFL. Nun soll ein Urteil fallen.

Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Bundesland Bremen gibt am Mittwoch eine Entscheidung. Das Oberverwaltungsgericht will verkünden, ob Bremens Gebührenbescheide an die DFL rechtens sind. Es geht inzwischen um rund zwei Millionen Euro, vor allem aber um eine mögliche Signalwirkung weit über Bremen hinaus.

Worüber wird gestritten?

Im Kern steht die Frage: Wer zahlt für die Sicherheit bei Fußballspielen? Bremen meint: Bei besonders riskanten Partien mit erhöhtem Polizeieinsatz muss auch die Bundesliga zahlen. Die DFL hält dagegen: Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist eine staatliche Aufgabe. Sollte sich Bremen mit seiner Position durchsetzen, wären Turbulenzen im deutschen Profifußball und der Politik garantiert.

Wie argumentiert Bremen?

„Wir sehen nicht ein, dass die enormen Polizeikosten, die mit der Durchführung der Bundesliga verbunden sind, allein vom Steuerzahler getragen werden“, formulierte Bremens SPD-Innensenator Ulrich Mäurer. Dabei geht es allerdings nur um sogenannte Hochrisiko- oder Rotspiele wie gegen den HSV und nicht um die normalen Partien, etwa wenn der SC Freiburg an die Weser kommt. Den Ausgang nahm der Streit vor drei Jahren mit dem Gebührenbescheid nach dem Nordderby vom 19. April 2015 und polizeilichen Mehrkosten von mehr als 425.000 Euro. Alle Bescheide zusammengerechnet sind es inzwischen rund zwei Millionen Euro.

Wir reagiert die Deutschen Fußball Liga?

Der Präsident des Liga-Verbandes Reinhard Rauball hält die Gebührenbescheide für klar rechtswidrig. Der Staat habe das Gewaltmonopol und damit auch die Pflicht, für Sicherheit zu sorgen. Gewalttätigkeiten im Fußball stellen nach seiner Ansicht „ein allgemeines, gesamtgesellschaftliches Problem“ dar. Zudem sieht sich die DFL nicht als Veranstalter. „Wir sind nicht der richtige Adressat“, sagt Rauball. Wenn überhaupt, dann sei Werder Bremen als Veranstalter zu sehen. Die Kosten könnten nicht auf die anderen 35 Erst- und Zweitligaclubs umgelegt werden.

Was hat das Verwaltungsgericht 2017 geurteilt?

Mit der Entscheidung vom 17. Mai 2017 gab das Verwaltungsgericht Bremen der Klage der DFL statt und hob den Bremer Gebührenbescheid von 2015 als rechtswidrig auf. Das Gericht folgte zwar im Grundsatz der Bremer Auffassung, dass die DFL Veranstalter sei. Aber dem Veranstalter sei nicht möglich, die zu erwartende Gebührenlast vorher hinreichend zu kalkulieren. Es liege keine rechtmäßige Kostenvorschrift vor, meinte das Gericht. Gegen dieses Urteil legte Bremen Berufung ein, weshalb sich das Oberverwaltungsgericht nun mit dem Fall beschäftigt.

Gibt es die Chance auf eine außergerichtliche Verständigung?

Die Stimmung zwischen Bremen und DFL ist sachlich unterkühlt. Auch ein Treffen zwischen der DFL und Mäurer hatte im vergangenen Jahr keine Annäherung in der Sache gebracht. Bremen steht zwar in den Reihe der Bundesländer allein mit seiner Forderung. Sollte sich das kleinste Bundesland aber gegen die DFL durchsetzen, dann könnte dies auch andernorts Begehrlichkeiten wecken. Die Fußballkassen sind gefüllt. Die 36 Vereine der 1. und 2. Bundesliga verzeichneten in der Saison 2016/17 einen Gesamtumsatz von rund vier Milliarden Euro. Egal, wie das Urteil am Mittwoch lautet - der Streit dürfte auf jeden Fall weitergehen. Nächste Instanz wäre dann wohl das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.