Zagreb. Nur Stunden vor dem Vorrundenfinale sorgt das Schiedsgericht für Klarheit. Zieht sich Slowenien jetzt aus Protest von der EM zurück?

Gute Nachrichten für die deutschen Handballer: Die Europäische Handball-Föderation hat auch den zweiten Einspruch Sloweniens gegen die Wertung des EM-Vorrundenspiels gegen die DHB-Auswahl (25:25)abgewiesen. Wenige Stunden vor dem Vorrundenfinale des Europameisters gegen Mazedonien an diesem Mittwoch (18.10 Uhr/ARD) sorgte das Schiedsgericht damit für Klarheit in der Gruppe C.

„Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Alles andere wäre eine große Überraschung gewesen“, sagte DHB-Vizepräsident Bob Hanning der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sind froh, dass wir uns jetzt wieder auf das Sportliche konzentrieren können.“

Damit hat das Ergebnis endgültig Bestand, da Slowenien keine weitere Einspruchsmöglichkeit besitzt. Ob sich der WM-Dritte nun tatsächlich – wie angedroht – vom Turnier zurückzieht, bleibt abzuwarten. Die EHF hatte schon am Dienstag den ersten Slowenien-Protest abgewiesen.

Entscheidung der Schiedsrichter regelkonform

Der slowenische Handballverband kann nun binnen drei Wochen den EHF Court of Arbitration anrufen – auf die laufende Europameisterschaft hat dies jedoch keinen Einfluss mehr.

Wie die Disziplinarkommission kam auch das Schiedsgericht des europäischen Verbandes am Mittwoch zu dem Urteil, dass der Einsatz des Videobeweises durch die litauischen Schiedsrichter in der Partie am Montagabend regelkonform gewesen sei. Die Entscheidungen der Referees seien somit endgültig und die Beschwerde zurückgewiesen worden, teilte die EHF mit. „Unser Rechtsempfinden ist sowohl von der Disziplinarkommission als auch von der Jury bestätigt worden“, stellte Hanning zufrieden fest.

Die DHB-Auswahl hatte am Montagabend nach dem Einsatz des Videobeweises wegen einer Regelwidrigkeit der Slowenen beim Anwurf von Paul Drux in letzter Sekunde einen Siebenmeter zugesprochen bekommen, den Tobias Reichmann zum glücklichen 25:25-Ausgleich verwandelte. Da der Ball die Hand von Drux innerhalb der regulären Spielzeit verlassen habe, sei der Einsatz des Videobeweises rechtmäßig gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung.