Erfurt/Mainz.

Entwarnung für die Manager der deutschen Bundesligaclubs: Sie haben jetzt die höchstrichterliche Bestätigung, dass sie auch künftig mit Profis immer neue befristete Arbeitsverträge abschließen können. Den Präzedenzfall für das erste Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Befristungen im Profisport lieferte Ex-Torhüter Heinz Müller (früher u.a. auch FC St. Pauli)

Mit seiner Klage gegen die Befristung seines letzten Vertrags bei Mainz 05 rebellierte der 39-Jährige gegen die gängige Praxis – und verlor den seit 2014 schwelenden Rechtsstreit. Er konnte sich auch mit der Forderung auf Nachzahlung von 261.000 Euro für entgangene Punktprämien nicht durchsetzen.

Müller war es ursprünglich um eine Verlängerungsklausel gegangen. Sein Vertrag hätte sich nur bei einer bestimmten Anzahl von Spielen verlängert, doch Trainer Thomas Tuchel warf ihn 2013 aus dem Mainzer Kader. Müller sah sich um seine Chance gebracht, die nötigen Spiele zu absolvieren. Später änderte er seine Strategie und klagte gegen die Befristung an sich.