Hamburg.

Die Verlegung von Fußballspielen zugunsten von Partien der Hallenfußballvariante Futsal ist rechtswidrig. Das entschied das Verbandsgericht des Hamburger Fußball-Verbands (HFV). Geklagt hatte der HSV Barmbek-Uhlenhorst gegen die kurzfristige Verlegung der Oberligapartie am Sonntag bei Teutonia 05 (10.45 Uhr, Tönsfeldtstraße).

Der HFV-Spielausschuss hatte dem Antrag Teutonias wegen Abstellung dreier Spieler zu einem Futsal-Länderspiel zugestimmt. Diese Linie war seit Jahren üblich, stieß vielen Vereinen ohne Futsaler aber sauer auf. Das HFV-Verbandsgericht stellte nun fest: Fußball und Futsal sind zwei getrennte Sportarten, Verlegungen sind durch die Spielordnungen nicht gedeckt. „Dieses Rumgeeiere ging uns auf die Nerven. In unserem Fall stellte das Gericht zudem grobe Verfahrensfehler des Spielausschusses fest. Der Fußballsport darf unter Futsal nicht leiden. Daher war es uns wichtig, ein Grundsatzurteil zu erwirken“, sagte BU-Präsident Frank Meyer.