Nun ist die Schmach für den Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) perfekt. In großer Klarheit bestätigte das Verbandsgericht des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) das erstinstanzliche Urteil des HFV-Sportgerichts. Der NFV-Sportgerichtsvorsitzende Uwe Dittmer habe „erkennbar und eindeutig falsch“ entschieden, als er Eintracht Norderstedt telefonisch und schriftlich die Spielberechtigung Philip Kochs für das Pokalspiel in Niendorf zusagte. Trotz Kochs Roter Karte beim vorhergehenden Regionalligaspiel in Flensburg und ohne dass bereits ein Urteil des NFV vorlag. Dittmer habe der Eintracht also „entgegen der Spielordnung und der Rechts- und Verfahrensordnung des NFV eine falsche Auskunft erteilt“.

Der Titelverteidiger aus Norderstedt ist somit unwiderruflich am grünen Tisch aus dem Hamburger Amateurpokal geflogen. Weil der Verein einem NFV-Sportgerichtsvorsitzenden glaubte, der seine eigenen Statuten missachtete. Ein Fall, der in der Geschichte des norddeutschen Amateurfußballs seinesgleichen sucht.

Und ein Stück aus dem Tollhaus. Das findet auch die Eintracht, deren Präsidenten Reenald Koch der exzellent aufgelegte HFV-Verbandsrichter Thomas Zeißing keinen „unvermeidbaren Rechtsirrtum“ bescheinigen wollte. Er habe sich eben nicht nur auf Dittmer verlassen dürfen. Ihm hätten bei der Lektüre der NFV-Spielordnung gehörige Zweifel kommen müssen. Und obwohl das juristische Drama dem erstaunten Publikum am Mittwoch eigentlich den letzten Akt präsentierte, gilt wohl: Fortsetzung folgt. Koch wiederholte seine Ankündigung der raschen Prüfung einer Schadenersatzklage gegen Dittmer oder den NFV als solchen. Ein Verfahren vor dem Landgericht würde der Posse weiteren Sprengstoff liefern.

Unabhängig davon sollten der NFV und seine Landesverbände aber eine wichtige Lehre ziehen: Die Regelungen für Sperren an der Schnittstelle NFV-Ligabetrieb und Landespokale gehören schnellstens harmonisiert. Entweder werden die Wettbewerbe konsequent getrennt. Oder es erfolgt, wie in Hamburg, für jeden des Feldes verwiesenen Akteur eine automatische, wettbewerbsübergreifende Pflichtspielsperre. Unnötiger Interpretationsspielraum entfiele somit ebenso wie eventuelle Wettbewerbsvorteile der Regionalligisten. Und die Telefonkosten würden sinken.