Bremen. Deutsche Fußball Liga siegt in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Bremen. Stadt geht in Berufung

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich auch weiterhin nicht an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen in Bremen beteiligen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt gab in erster Instanz einer Klage der DFL gegen einen Gebührenbescheid des Bundeslandes Bremen statt. Dieser sei rechtswidrig, lautete die Begründung. Eine Berufung gegen den Richterspruch ist möglich. Das Gericht stellte in der Verhandlung zudem fest, dass die Rechnung nicht nur an die DFL hätte adressiert werden müssen, sondern auch an Werder Bremen. „Das Urteil ist nicht wirklich überraschend“, sagte Hamburgs Innen- und Sportsenator Andy Grote (SPD).

Die Stadt Bremen hatte der DFL nach dem Nordderby zwischen Werder Bremen und dem HSV am 19. April 2015 erstmals einen Kostenbescheid über 425.718,11 Euro geschickt. Im Umfeld der Begegnung war es zu einer Massenschlägerei zwischen 50 bis 60 Hamburger und 120 Bremer Chaoten gekommen, es gab mehrere Verletzte und erhebliche Sachschäden. Laut Polizei waren 969 Beamte im Einsatz, die 9537 Arbeitsstunden leisteten. Bei einem „normalen“ Bundesligaspiel sind 200 bis 250 Polizisten am Weserstadion.

Um diese Partie ging es als Musterbeispiel in dem Verfahren. Die DFL klagte auf Rücknahme des Bescheids. Insgesamt beläuft sich die Forderung aus Bremen an die DFL inzwischen für mehrere Hochrisikopartien der „Kategorie Rot“ auf mehr als eine Million Euro. Beide Parteien signalisierten vor der Entscheidung, dass sie im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz ziehen wollten. Bei der Verhandlung waren auch der Präsident und Aufsichtsratschef der DFL, Reinhard Rauball, und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) anwesend. Rauball äußerte sich nach dem Urteil erleichtert, sagte jedoch: „Das war ein Zwischenschritt heute. Wir rechnen mit der Fortsetzung des Verfahrens.“

Grundsätzlich sollte in Bremen die Frage geklärt werden, ob der Profifußball für die aufkommenden Mehrkosten bei Polizeieinsätzen im Vergleich zu „normalen“ Bundesligaspielen aufkommen muss. Die Stadt Bremen sah hier den Ligaverband in der Pflicht und erließ im Herbst 2014 ein entsprechendes Gesetz. Die Rechtswidrigkeit basiert laut Gericht auf der Berechnungsmethode der Mehrkosten. Hier äußerte die Vorsitzende Richterin Silke Benjes ernste Zweifel. Zudem sei die Vorhersehbarkeit der Kosten problematisch.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Höhe einer Gebühr, die ein Veranstalter an den Staat zu entrichten hat, für ihn hinreichend bestimmt vorhersehbar sein muss. Ob die Gebührenbescheide grundsätzlich verfassungskonform sind, ließ das Gericht in der Urteilsbegründung offen, in der Verhandlung deutete Richterin Benjes an, dass sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken sehe.

Bremen fehlt bei seinem Vorstoß bislang die Rückendeckung der anderen Bundesländer. „Die sind klamm und suchen nach Lösungen“, hatte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius vor dem Termin gegen seinen Kollegen gestichelt. Er hält wie die anderen Innenminister der Länder den Gebührenbescheid des Nachbarlandes schlicht „für falsch“. Der SPD-Politiker sagte: „Wenn der Staat die Sicherheit von Veranstaltungen nicht mehr gewährleisten kann, dann muss er diese verbieten.“

Bremens Innensenator Mäurer bekräftigte später erneut den Standpunkt der Stadt: „Wir sehen nicht ein, dass die enormen Polizeikosten, die mit der Durchführung der Bundesliga verbunden sind, allein vom Steuerzahler getragen werden.“ Die Stadt werde jetzt nicht aufgeben und weiter Gebührenbescheide verschicken. DFL-Präsident Rauball war allerdings schon vor dem Prozess überzeugt, „dass das Bremer Ansinnen rechtlich nicht hält“. Der Standpunkt der DFL ist: „Gewalttätigkeiten im Fußball sind ein allgemeines, gesamtgesellschaftliches Problem und müssen auch vom Staat gelöst werden.“