Karlsruhe.

    Claudia Pechstein, 44, fuhr der Schock in die Knochen. Mit versteinerter Miene vernahm die Eisschnellläuferin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil der Richter. Es ließ das juristische Fundament ihres jahrelangen Kampfes um Wiedergutmachung wie ein Kartenhaus einstürzen.

    Die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union ISU ist unzulässig. Die erhoffte Entschädigung in Millionenhöhe ist nach ihrer bislang schwersten Niederlage vor Gericht in weite Ferne gerückt. „Wir Sportler sind Menschen zweiter Klasse. Was ich da heute gehört habe, ist nicht akzeptabel für mich. Fest steht: Es ist noch nicht zu Ende“, sagte die Berlinerin und kündigte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht sowie die Gründung einer Sportlergewerkschaft an.

    Sollte sie mit ihrer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht scheitern, will Pechstein vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Fraglich ist jedoch, wie Pechstein an die dafür notwendigen finanziellen Mittel gelangen will. „Sie ist durch die ungerechtfertigte Dopingsperre wirtschaftlich ruiniert worden“, sagte ihr Anwalt Thomas Summerer. 750.000 Euro kostete sie bislang der Kampf gegen den Weltverband ISU, der sie 2009 aufgrund zu hoher Blutwerte für zwei Jahre gesperrt hatte. Einen Teil davon bezog sie aus Spenden. Pechstein führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.