Düsseldorf.

Der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, darf den künftigen WM-Gastgeber Katar (2022) weiter ungestraft als „Krebsgeschwür des Fußballs“ bezeichnen. Die 6. Kammer des Düsseldorfer Landgerichts wies die Unterlassungsklage des katarischen Verbandes QFA am Dienstag ab. Die Äußerung sei zwar ein „beleidigendes Werturteil“, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und keine Schmähkritik. Zwanziger, der nicht persönlich anwesend war, hatte mit seiner Kritik die Zustände in dem Wüstenstaat anprangern wollen.