Mainz.

Heinz Müller gegen Mainz 05. Ein Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch die heutige Berufungsverhandlung im Fall des Ex-Bundesliga-Torwarts, der 2003 auch beim FC St. Pauli spielte, und seines Ex-Clubs vor dem Landesarbeitsgericht Mainz hat übergeordnete Brisanz.

Wird das Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt, steht nicht nur der Fußball, sondern der ganze Profisport vor einer großen juristischen Veränderung. „Ich bin gespannt, was passiert“, sagt Arbeitsrechtsexperte Peter Weck. „Müllers Anwalt kann Geschichte schreiben“, meint Christian Wilhelm Baumann, Anwalt für Arbeitsrecht.

Müller hatte gegen den 1. FSV Mainz 05 geklagt, da er trotz der Verlängerung seines Vertrages 2012 für weitere zwei Jahre zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Er sah sich der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert. Seine Forderung nach einer Abfindung (429.000 Euro) wurde abgelehnt, doch im Fall der „Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis“ bekam er recht.

Zur Begründung sagte Richterin Ruth Lippa: „Die Eigenart des Profifußballs an sich ist noch kein Sachgrund.“ Der ist aber notwendig, um einen Vertrag über zwei Jahre hinaus oder in einem Zeitraum von drei Jahren noch einmal zu befristen. Der 37-Jährige besaß schon von 2009 bis 2012 einen zeitlich begrenzten Vertrag in Mainz. Hat das Urteil vor dem Landes- und im Falle einer Revision auch vor dem Bundesarbeitsgericht Bestand, würden für Fußballer künftig die gleichen Arbeitnehmerrechte gelten wie für Maurer.

„Am Ende geht es um den Schutz für den Arbeitnehmer, also den Sportler“, sagt Weck, „und Fußballer wollen in der Regel auch irgendwann den Verein wechseln.“ Anders als bei dem Bosman-Urteil 1995, seit dem keine Ablösesummen mehr fällig werden für Spieler, deren Verträge beendet sind, sieht er keine Erschütterung kommen. „Gibt es einen Vergleich, verpufft die Aufregung wie eine Seifenblase. Wenn nicht, geht es in die nächste Runde.“