Kassel/Wiesbaden . Sportwetten sind ein Milliardenmarkt. Doch der bislang eingeschlagene Weg zu Konzessionen für Sportwetten ist verfassungswidrig, so ein Urteil.

Das bundesweit für die Vergabe von Sportwetten federführende Land Hessen darf weiterhin keine Konzessionen vergeben. In einem am Montag veröffentlichten Urteil wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Beschwerde des Landes zurück und bestätigte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Die Übertragung der Entscheidung über die Vergabe der Konzessionen auf das Glücksspielkollegium widerspreche dem Grundgesetz, urteilte der 8. Senat des VGH (Az: 8 B 1028/15). Zudem seien die Kriterien, wer eine Konzession bekomme, nicht transparent. Der VGH-Beschluss ist unanfechtbar. Man werde das Urteil prüfen, sagte dazu am Montag ein Sprecher des Innenministeriums in Wiesbaden. Er wies daraufhin, dass Hessen seit längerem Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag fordere.

Nach dem Staatsvertrag von 2012, der die Glücksspielsucht und den Schwarzmarkt bekämpfen soll, sollte Hessen im Auftrag der Bundesländer 20 Konzessionen an Sportwettenfirmen erteilen. Ein sogenanntes Glücksspielkollegium aus 16 Vertretern aller Länder trifft die Entscheidung, welche Bewerber eine Konzession erhalten. Außer der Bundes- und der Landesebene dürfe es keine dritte Ebene staatlicher Gewalt geben, erklärt dazu jetzt der VGH. Dem Glücksspielkollegium fehle eine ausreichende demokratische Legitimation. Gegen die Auswahlentscheidung des Innenministeriums vom September 2014 hatten rund 20 nicht berücksichtigte Bewerber geklagt.

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Hessens schwarz-grüne Regierung hatte jüngst die unbegrenzte Vergabe von Lizenzen für Sportwetten-Anbieter angeregt. Die Einschränkung auf 20 sei nicht marktgerecht, da es derzeit bundesweit 133 (illegale) Sportwettenseiten gebe. Innenminister Peter Beuth (CDU) schlug außerdem eine Aufsichtsbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit vor, die nach dem Vorbild der BaFin ihren Sitz in Hessen haben soll. Eine ähnliche Form der Lizenzierung sollte es nach Ansicht Beuths auch für Glücksspiele wie Onlinepoker geben.

Der Sportwettenverband DSWV erklärte, der VGH habe mit seinem Urteil den Glücksspielstaatsvertrag „zertrümmert“. Mit dem Beschluss rückten die Sportwettenlizenzen in weite Ferne. Es müsse jetzt einen „Paradigmenwechsel“ im Glücksspielrecht mit einem Ende des Regulierungschaos geben. Der Deutsche Lottoverband erklärte, die Politik müsse den Weg für eine verfassungs- und europarechtskonforme Glücksspielregulierung bereiten.