Hamburg. „Alles wird gut.“ Das waren die Worte gewesen, die Waldemar Kluch am 1. September 2014 dem halben Dutzend wartender Freunde zugerufen hatte, nachdem er vor dem Landgericht Hamburg wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit versuchter und vollendeter Nötigung sowie versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Am Dienstagnachmittag konnte der ehemalige Chef des seit November 2012 insolventen Hamburger Profiboxstalls Universum Hoffnung schöpfen, dass sein Optimismus begründet war. Nach 21 Monaten in Untersuchungshaft wurde der 56-Jährige aus der JVA Holstenglacis entlassen.

Der Schritt in die Freiheit ist allerdings nicht mit einem Freispruch zu verwechseln. Das vom Vorsitzenden Richter Bernd Steinmetz gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Kluchs Verteidigung Revision angekündigt hat. Allerdings hatte sich Steinmetz mit der Urteilsbegründung derart viel Zeit gelassen, dass sich die Anwälte des Deutschrussen Ende Januar zu einer erneuten Haftbeschwerde veranlasst sahen. Und dieser wurde vom Ersten Senat des Oberlandesgerichts stattgegeben. „Es handelt sich um eine Aufhebung des Haftbefehls ohne Auflagen, da der in Haftsachen gebotene Beschleunigungsgrundsatz nicht eingehalten worden ist“, sagte Rechtsanwältin Ina Franck. Da die Urteilsbegründung der Verteidigung erst am 26.Januar zugegangen war, hat diese bis zum 26.Februar Zeit, um Revision einzulegen.

Mit einer Entscheidung ist erst 2016 zu rechnen, da es sich seit Dienstag nicht mehr um eine dringende Haftsache handelt. Klar ist aber: Bestätigt der Bundesgerichtshof als höchste Instanz das Urteil, müsste Kluch erneut ins Gefängnis und den Rest der Strafe absitzen. Da bei guter Führung oftmals nur zwei Drittel des Strafmaßes abgeleistet werden, könnte sich die Resthaftzeit auf drei Monate beschränken.

Doch das ist Zukunftsmusik. Kluch, der weiter von seiner Unschuld überzeugt ist, wurde am Dienstag von einem engen Freund abgeholt und ins Dima-Sportcenter nach Lohbrügge gebracht, wo er mit seinen Mitarbeitern die Haftentlassung feierte. Anschließend konnte er in seinem Haus in Grande die erste Nacht in Freiheit genießen.