Hamburg. Der Prozess gegen Waldemar Kluch, Geschäftsführer des seit November 2012 insolventen Hamburger Profiboxstalls Universum, wird zum absurden Theater. Am 27. Verhandlungstag beantragte die Verteidigung des 55-Jährigen, der unter anderem wegen räuberischer Erpressung angeklagt ist und seit gut einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, eine Aussetzung des Verfahrens. Zudem stellte Kluch über seine Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche fünf Mitglieder der vom Vorsitzenden Richter Bernd Steinmetz geleiteten Kammer.

Hintergrund ist ein kurioser Vorfall vom vorvergangenen Montag. Nach einer Verfahrensunterbrechung von vier Wochen hatte die Kammer an jenem Tag, als die Fortsetzungsfrist ablief, das Verfahren wiederaufnehmen wollen. Allerdings hatte sich Kluch zwei Stunden vor Verhandlungsbeginn mit Erbrechen und Übelkeit in gefängnisärztliche Behandlung begeben – und war von dort mit Bluthochdruck und Brustschmerzen wegen Verdachts auf Herzinfarkt oder Lungenembolie mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus St. Georg gebracht worden.

Nachdem er dort Medikamente erhalten hatte, kardiologisch untersucht worden war und Herzinfarkt sowie Lungenembolie ausgeschlossen werden konnten, erklärte ein vom Gericht zugezogener Arzt Kluch für verhandlungsfähig, sodass die zehnminütige Verfahrensfortsetzung unter Beteiligung aller Kammermitglieder und Kluchs Rechtsanwältin Ina Franck am Krankenbett durchgeführt wurde. Dieses Vorgehen kritisierte die Verteidigung am Dienstag in ihren Anträgen scharf. Kluch, der nach drei Tagen aus dem Krankenhaus entlassen worden war und einen angeschlagenen Eindruck machte, sei durch die Medikamentengabe stark sediert und deshalb nicht in der Lage gewesen, dem Geschehen zu folgen, zudem sei die Öffentlichkeit ausgeschlossen gewesen.

Oberstaatsanwalt Arnold Keller wies die Anträge als unzulässig und unbegründet zurück und hielt Kluch vor, simuliert zu haben, um die Wiederaufnahme zu torpedieren. Tatsächlich hätte eine Überschreitung der Frist zu einer Neuaufnahme des Verfahrens und zur – von der Verteidigung angestrebten – Haftentlassung Kluchs führen können. Allerdings wäre eine krankheitsbedingte Verhinderung Kluchs ein zulässiger Verschiebungsgrund gewesen. Unklar ist nun, wie es in dem komplizierten Prozess weitergeht. Zunächst muss nun die Große Strafkammer 31 über den Befangenheitsantrag befinden, anschließend steht die Entscheidung über den Aussetzungsantrag an. Sollten beide abgelehnt werden, ist mit einem Urteil nicht vor Ende Juni zu rechnen. Die Verteidigung wird in jedem Fall Revision einlegen.