Hamburg. Der Hamburger Boxpromoter Waldemar Kluch bleibt weiter in Haft. Die Große Strafkammer 31 des Oberlandesgerichts (OLG) wies die von den Verteidigern des seit 7. Mai 2013 in Untersuchungshaft sitzenden 55-Jährigen eingereichte Haftbeschwerde ebenso ab wie einen Befangenheitsantrag gegen die mit dem Fall befassten drei Berufsrichter am Landgericht. In der Begründung hieß es, sämtliche vorgebrachten Gründe rechtfertigten nicht das Misstrauen gegen das Gericht. Die Verteidigung hat nun einen Befangenheitsantrag gegen die OLG-Richter gestellt und zwecks Haftprüfung das Bundesverfassungsgericht angerufen. Kluch, der im Juli 2011 den Hamburger Universum-Stall von Unternehmensgründer Klaus-Peter Kohl übernommen und in die Insolvenz geführt hatte, wird versuchte Erpressung, versuchte Nötigung und versuchter Betrug vorgeworfen. Unter anderem soll er Kohl in einer SMS mit Erschießen gedroht haben. Ein Strafmaß, das eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe ermöglicht, kann er nach Ansicht des Gerichts nicht erwarten. Mit einem Urteil ist in dem seit 30. Oktober laufenden Verfahren nicht vor Mai zu rechnen.