Stuttgart. Der geständige Dopingsünder Stefan Schumacher hat den Betrugsprozess vor dem Landgericht Stuttgart gewonnen und geht damit nicht als erster von einem Strafgericht verurteilter deutscher Sportler in die Geschichte ein. Die 16. Große Strafkammer urteilte, ein Betrug Schumachers sei nicht zweifelsfrei erwiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Radprofi angeklagt, im ehemaligen Gerolsteiner-Rennstall seinen Teamchef hintergangen und sich als nachweislich gedopter Athlet bei drei Gehaltszahlungen einen „rechtswidrigen Vermögensvorteil“ erschlichen zu haben.