Hamburg. Im Vertragsstreit zwischen dem russischen Schwergewichts-Boxprofi Denis Boytsov und dem insolventen Hamburger Universum-Stall (Abendblatt berichtete) hat Boytsovs Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vor dem Landgericht Hamburg einen wichtigen Etappensieg erreicht. So darf die Nord-Ostsee-Betriebs GmbH nicht mehr gegenüber Boxveranstaltern behaupten, im Falle eines Auftretens Boytsovs für einen anderen Veranstalter Schadenersatzforderungen gegen den Boxveranstalter zu haben.

Universum-Chef Waldemar Kluch hatte behauptet, den Vertrag mit Boytsov bereits im März 2012 an die Nord-Ostsee-Betriebs GmbH übertragen zu haben. Diese GmbH wird von seinem Geschäftspartner Burkhard Pilgrim geführt. "Diese Abtretung ist gegenüber Herrn Boytsov bis zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung im November 2012 nicht angezeigt worden", sagt Eisenberg. "Im Gegenteil, noch im Sommer wollte Kluch für Universum einen neuen Vertrag mit ihm abschließen."

Ob eine Abtretung von Rechten rechtens ist, lässt Eisenberg derzeit per Feststellungsklage gegen die Nord-Ostsee-Betriebs GmbH ermitteln. Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss die Rechtsverfolgung von Boytsov gegen die Nord-Ostsee-Betriebs GmbH als hinreichend aussichtsreich bewertet.

Boytsov und dessen Berater Gagik Khachatryan wollen sich auch angesichts des juristischen Teilerfolgs nicht mehr einschüchtern lassen. Am Freitag bestritt Boytsov, der zuletzt im April 2012 im Ring gestanden hatte, im belgischen Gent einen Aufbaukampf gegen den Serben Samir Kurtagic, der bei Redaktionsschluss nicht beendet war. Ursprünglich hatte er an diesem Sonntag in Schwerin gegen den Brasilianer Marcelo Nascimento antreten sollen. Der Veranstalter hatte seine Bereitschaft nach einem Schreiben der Nord-Ostsee GmbH, in der diese Schadenersatzforderungen angekündigt hatte, zurückgezogen. Deshalb musste der Kampf in Belgien angesetzt werden.