Das DFB-Sportgericht hatte den Karlsruher SC zuvor wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu dieser drastischen Strafe verurteilt.

Frankfurt/Main. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag (2. August) ab 11 Uhr in Frankfurt/Main in einer mündlichen Verhandlung über die Berufung des Drittligisten Karlsruher SC gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Juli. Der KSC war zu einem Geisterspiel, einer Heimbegegnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, verurteilt worden. Geleitet wird die Verhandlung von Goetz Eilers, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Das DFB-Sportgericht hatte den Karlsruher SC in mündlicher Verhandlung wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger dazu verurteilt, das der Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 3. Liga unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Dagegen hat der Verein fristgerecht Berufung eingelegt.

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Eigentlich sollte der KSC bereits am vergangenen Samstag beim Heimspiel gegen den Halleschen FC das „Geisterspiel“ bestreiten. Aufgrund der noch fehlenden Rechtskraft des Urteils konnte Karlsruhe die Zuschauer ins Wildparkstadion lassen. Die Badener verzeichneten immerhin 13.735 Besucher.

Geahndet wurden vom Sportgericht insbesondere die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel des KSC gegen Jahn Regensburg am 14. Mai, als etwa 200 Karlsruher Zuschauer nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Pyrotechnik abbrannten und Ordner angriffen. Anhänger hatten zudem versucht, den Gästebereich und die Geschäftstelle zu stürmen. Insgesamt wurden bei den Ausschreitungen mehr als 70 Personen verletzt - darunter 18 Polizeibeamte.

Während der Partie hatten KSC-Fans Rauch- und Knallkörper gezündet und einen Regensburger Spieler mit einem leeren Bierbecher im Nackenbereich getroffen. Pyrotechnik war bereits in den Spielen gegen Energie Cottbus am 17. Februar, beim FC St. Pauli am 12. März, bei Alemannia Aachen am 29. April und im Relegations-Hinspiel gegen Regensburg am 11. Mai gezündet worden. (SID)