Ein Amtsgericht in New York hat die Klage von Lance Armstrong gegen die amerikanische Anti Doping-Agentur USADA zurückgewiesen. Armstrongs Lager kann jedoch bereits am Dienstag eine Neufassung der Beschwerde einreichen.

Austin. Lance Armstrong wird sich dem Verfahren der amerikanischen Anti-Doping-Agentur (USADA) stellen müssen. Ein Bundesrichter im texanischen Austin wies am Montag die Beschwerde des ehemaligen Radprofis gegen den Prozess wegen Dopingverdachts zurück. In der Begründung hieß es, dass die 80-seitigen Ausführungen von Armstrongs Anwälten lediglich zu dem Zweck verfasst worden seien, das öffentliche Image des siebenmaligen Tour-de-France-Siegers aufzupolieren, anstatt sich auf die rechtlichen Inhalte zu konzentrieren. Ein Amtsgericht in New York hat die Klage von Lance Armstrong gegen die amerikanische Anti Doping-Agentur USADA zurückgewiesen. „Dieses Gericht wird Armstrongs Wunsch nach Publicity und Selbstverherrlichung nicht genehmigen“, begründete Richter Sam Sparks seine Entscheidung.

Armstrongs Lager kann jedoch bereits am Dienstag eine Neufassung der Beschwerde einreichen, wie Armstrongs Anwalt Tim Herman ankündigte. „Wir werden ein Format vorlegen, dass den Anforderungen von Richter Sparks entspricht“, sagte Herman unmittelbar nach der Entscheidung gegenüber der Washington Post. Spätestens am Mittwoch soll die verkürzte Neufassung vorliegen. Die erste Klageschrift umfasste 80 Seiten.

Armstrong hatte sich dafür entschieden, gerichtlich gegen die Ermittlungen der USADA gegen seine Person vorzugehen. Die Klage bezichtigt die USADA, das verfassungsmäßige Recht eines Athleten auf eine faire Verhandlung zu verletzten. Außerdem sprechen Armstrongs Anwälte der Agentur die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit ab, diese liege einzig beim Radsport-Weltverband UCI. Zugleich hatten Armstrongs Rechtsvertreter eine einstweilige Verfügung beantragt, um ein Ermittlungsverbot der USADA zu erwirken. Die USADA teilte derweil in einem Statement mit, dass die Klage „ohne Wert“ sei.

Die USADA hatte den Anfang 2011 endgültig zurückgetretenen Ex-Weltmeister im Juni formal des Dopings angeklagt. Die Agentur stützt sich auf zehn Zeugen, zu denen auch Armstrongs einstige Helfer Tyler Hamilton und Floyd Landis zählen. Neben dem Tour-Rekordsieger sind fünf weitere Fahrer des Dopings angeklagt.

Armstrong sieht sich derzeit einem Ultimatum gegenüber, sich bis Samstag zu entscheiden, ob er Sanktionen akzeptiert. Andernfalls wird die Angelegenheit vor einem Gericht entschieden. Bei einer Verurteilung drohen Armstrong, der jegliche Einnahme von Dopingmitteln abstreitet, neben einer lebenslangen Sperre auch die Aberkennung seiner Tour-Siege.

Erst vor wenigen Tagen hatte er via Twitter erbost auf die neusten Dopingvorwürfe gegen ihn reagiert. „Es geht nicht darum, dass die USADA den Radsport sauber machen will. Es geht eher um eine selektive Strafverfolgung. Das riecht nach Rache“, twitterte Armstrong.

Mit Material von dapd und sid