Hamburg. Das Landgericht Darmstadt hat im Vertragsstreit zwischen Superweltergewichts-Profi Jack Culcay und dem Hamburger Universum-Stall bestätigt, dass der im November 2009 geschlossene Dreijahresvertrag gültig und die im Mai 2011 von Culcay ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Gleichzeitig gab die Richterin einem Universum-Antrag wegen fehlender Dringlichkeit nicht statt, dem 26-Jährigen per einstweiliger Verfügung Boxkämpfe mit Beteiligung Dritter zu untersagen. Culcay ist damit zunächst an Universum gebunden und muss im Fall weiterer Vertragsverletzungen mit Schadensersatzforderungen von Universum rechnen. Beide Parteien erklärten, eine einvernehmliche Lösung des Streits anzustreben.