Pub-Besitzerin zeigte mit einer ausländischen Decoder-Karte englischen Fußball. Urteil aus Luxemburg könnte auch Bundesliga treffen.

Luxemburg. Ein EU-Urteil am Dienstag könnte die Vermarktung der Fernsehrechte im Profifußball grundlegend verändern. Daher zittert auch die Bundesliga vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richter entscheiden in Luxemburg über die bisherige Praxis der Vergabe nationaler Exklusivrechte bei TV-Übertragungen von Spielen. Eine Gutachterin des Gerichts hatte empfohlen, die Verwendung ausländischer Decoderkarten zum Empfang der Spiele im Pay-TV zu billigen. Das EU-Gericht folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung der Gutachter.

Ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin war der Auslöser. Die Wirtin hatte mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte. Die Pub-Besitzerin will durchsetzen, dass sie in Zukunft die Übertragungen vom Anbieter ihrer Wahl beziehen kann und stützt sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen, sollten die Richter in Luxemburg tatsächlich einen europaweiten Wettbewerb durchsetzen. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga oder anderen Ligen kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender.

Ein entsprechendes Urteil hätte zudem enorme Auswirkungen auf die Vermarktung der Bundesliga. Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet sogar „gefährliche Zeiten“. Die Preise für nationale Übertragungsrechte könnten gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.

Nach Ansicht der EuGH-Gutachterin bewirken Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte. Dies stelle eine „Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar“ und sei nicht mit dem Unionsrecht konform.

Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Karten aus dem Ausland nach Großbritannien importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer. Dagegen ist die Generalanwältin der Ansicht, dadurch werde die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht unterlaufen, denn schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet. (abendblatt.de/dpa)