Die Dortmunder Fans waren während der Partie mit schrillen Tönen aus einem Lautsprecher unterhalb des Gästeblocks beschallt worden.

Sinsheim. Die Akustik-Attacke gegen die Anhänger von Borussia Dortmund während des Punktspiels des deutschen Fußball-Meisters am Sonnabend bei 1899 Hoffenheim (0:1) hat ein juristisches Nachspiel. Die Heidelberger Polizei hat Ermittlungen gegen 1899 aufgenommen. Das bestätigte Polizeisprecher Harald Kurzer. «Bei uns ist heute eine Anzeige von einem Fan aus Pforzheim eingegangen», sagte Kurzer: «Wir prüfen den Verdacht der Körperverletzung.»

Zuvor hatten verschiedene Medien berichtet, dass einige BVB-Fans Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt haben. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ist bisher allerdings noch keine Anzeige eingegangen. Zuständig ist aber ohnehin die Staatsanwaltschaft Heidelberg.

Die Dortmunder Fans waren während der Partie mit schrillen Tönen aus einem Lautsprecher unterhalb des Gästeblocks beschallt worden. Der Lautsprecher wurde immer dann eingeschaltet, wenn die Dortmunder Anhänger ihre Schmähgesänge in Richtung des Hoffenheimer Mäzens Dietmar Hopp anstimmten. Das technische Gerät befindet sich noch nicht bei der Polizei. «Ich bin aber sicher, dass wir es kriegen werden», sagte Kurzer.

Wer den Lautsprecher installiert hat, ist derzeit noch ungeklärt. Innerhalb der BVB-Fangruppen wird bereits über einen Protest gegen die Spielwertung diskutiert. Diesen Einspruch müsste allerdings der Klub einlegen. Als Argumente dienen den Anhängern die Statuten der Deutschen Fußball Liga (DFL), wonach eine Beschallung während des Spiels nicht erlaubt ist.

«Wir sind über die Ermittlungen der Polizei informiert. Wir sind gerade mit Hochdruck dabei, die Geschichte aufzuklären. Das ist das ureigenste Interesse des Klubs», sagte Hoffenheims Sprecher Markus Sieger dem SID: «Der Klub wurde von den Vorfall völlig überrascht, die Verantwortlichen wussten von nichts. Wir distanzieren uns in aller Schärfe davon und werden sofort die Öffentlichkeit informieren, wenn wir den Vorfall aufgeklärt haben.» (sid/abendblatt.de)